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Handwerk

Nachtragsangebot: Muster, Word-Vorlage und Rechtslage 2026

Autor: Niklas Schwerin8 Min
Bauplan mit angeheftetem zweiten Blatt und lila Büroklammer, Symbol für das Nachtragsangebot

Wann Sie als Handwerksbetrieb ein Nachtragsangebot schreiben müssen, wie Sie es beziffern, was BGB und Bauvertrag verlangen und wie Zusatzleistungen wirklich bezahlt werden, mit Muster und Word-Vorlage.

Kurz gesagt:

  • Das Nachtragsangebot nennt den Preis einer Änderung nach Vertragsschluss. Beim BGB-Bauvertrag ist es grundsätzlich Pflicht, wenn der Kunde sie verlangt.
  • Einigung offen nach 30 Tagen: Der Kunde darf in Textform anordnen, und Sie müssen ausführen, eine reine Wunschänderung nur, wenn sie zumutbar ist.
  • Nennen Sie im Angebot einen Betrag, er ist die Grundlage für 80 Prozent im Abschlag.
  • Ohne Auftrag nicht anfangen: Beim VOB-Vertrag wird solche Arbeit grundsätzlich nicht vergütet.

Ein Nachtragsangebot ist Ihr Angebot über Mehr- oder Mindervergütung, wenn sich die Leistung nach Vertragsschluss ändert. Beim BGB-Bauvertrag müssen Sie es grundsätzlich erstellen, wenn der Kunde eine Änderung verlangt (§ 650b Abs. 1 BGB). Ein Betrag im Angebot lohnt sich: Ordnet der Kunde ohne Einigung über die Höhe an, dürfen Sie 80 Prozent davon im Abschlag ansetzen, sofern kein Gericht anders entscheidet (§ 650c Abs. 3 BGB, Stand Oktober 2026).

Wer Zusatzarbeit einfach miterledigt, riskiert, sie selbst zu zahlen. In unserer Kalkulation für Handwerker macht ein gedachtes Treppenhaus mit acht Stunden und 62 Euro Material mehr 241,88 Euro Minus, mit einem Nachtrag über 617,94 Euro hingegen 376,06 Euro Plus. Wie Sie um mehr von den Aufträgen werben, die sich lohnen, zeigt Marketing für Handwerker.

Nachtragsangebot Muster: Word-Vorlage und Text zum Kopieren

Die Vorlage ist kostenlos und ohne Anmeldung: Nachtragsangebot Muster herunterladen (Word) oder als PDF. Die Kopfzeile ist leer, dort setzen Sie Ihren Briefkopf ein. Füllen Sie die eckigen Klammern aus. Bei Klammern zur Wahl behalten Sie nur den passenden Text, das Stichwort vor dem Doppelpunkt kommt mit weg. Welche Regel gilt, zeigen der Abschnitt und die Tabelle unter dem Muster.

Nachtragsangebot für Handwerksbetriebe (Stand Oktober 2026)

Nachtragsangebot Nr. [N-01] zum Vertrag vom [TT.MM.JJJJ]

Bauvorhaben: [Bezeichnung, Anschrift]

An: [Auftraggeber], zu Händen [Name]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die unten beschriebene Änderung machen wir Ihnen dieses Angebot.

  1. Anlass: [Wer hat was wann verlangt? Oder was hat sich auf der Baustelle gezeigt? Zum Beispiel: Am TT.MM.JJJJ wünschten Sie zusätzliche Steckdosen im Bad. Am TT.MM.JJJJ zeigte sich loser Altputz im Treppenhaus.]

  2. Grundlage: [BGB-Bauvertrag, Kunde hat die Änderung verlangt: § 650b Abs. 1 BGB.] [Änderung vom Betrieb festgestellt: Bitte entscheiden Sie, ob wir sie ausführen sollen.] [Einfacher Werkvertrag: Dies ist unser Angebot zur Vertragsänderung.] [VOB-Vertrag: Dies ist eine [geänderte Leistung nach § 2 Abs. 5 VOB/B. Wir bitten darum, den neuen Preis vor der Ausführung zu vereinbaren.] [zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B. Wir kündigen unseren Anspruch auf besondere Vergütung an.]]

  3. Leistung: [Pos., Beschreibung, Menge, Einheit, Einzelpreis, Gesamtpreis je Position]

  4. Preis: [Mehrvergütung oder Mindervergütung] [Betrag] Euro netto, zuzüglich [19] Prozent Umsatzsteuer [Betrag] Euro, zusammen [Betrag] Euro. Berechnung: [Die Kalkulation liegt bei.] [Grundlage nennen, zum Beispiel Stundensatz und Material.]

  5. Bauzeit: [Keine Auswirkung.] [Der Termin für [Leistung] verschiebt sich um [Anzahl] Arbeitstage auf den [TT.MM.JJJJ].]

  6. Antwort: Bitte beauftragen Sie den Nachtrag bis zum [TT.MM.JJJJ] in Textform, zum Beispiel per E-Mail oder mit Ihrer Unterschrift unten. Mit der Ausführung beginnen wir nach Ihrem Auftrag [BGB-Bauvertrag, VOB-Vertrag: oder Ihrer wirksamen Anordnung]. [BGB-Bauvertrag, Kunde hat die Änderung verlangt: Einigen wir uns nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem Ihr Änderungswunsch bei uns eingegangen ist, können Sie die Änderung in Textform anordnen.] [zusätzlich bei Mehrvergütung: Für Abschläge (Teilzahlungen während der Arbeit) können wir dann 80 Prozent der genannten Mehrvergütung ansetzen, sofern kein Gericht anders entscheidet (§ 650c Abs. 3 BGB).]

Mit freundlichen Grüßen

[Name, Betrieb]

Anlagen: [Kalkulation, Fotos mit Datum, Plan] [falls nötig: Widerrufsbelehrung]

Nachtrag beauftragt: [Ort, Datum, Name und Unterschrift Auftraggeber]

Wann ist ein Nachtrag im Bauvertrag fällig?

Ein Nachtrag wird fällig, sobald die Leistung vom Vertrag abweicht: bei einem geänderten Wunsch, bei notwendiger Zusatzarbeit oder bei anderer Menge (im VOB-Vertrag mit Einheitspreis ab mehr als 10 Prozent Abweichung, § 2 Abs. 3 VOB/B). § 650b gilt nur beim Bauvertrag nach § 650a BGB: Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung und Umbau, Instandhaltung nur, wenn sie für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich ist.

Eine kleine Reparatur oder ein reiner Anstrich dürfte nach unserer Einordnung oft ein einfacher Werkvertrag sein, Untergrundarbeiten können anders liegen. Beim einfachen Werkvertrag kennt das Gesetz weder das Anordnungsrecht nach 30 Tagen noch den Abschlag von 80 Prozent, die Änderung braucht Ihre Einigung. Beim VOB-Vertrag gelten § 1 und § 2 VOB/B (Fassung 2016). Welche Vertragsart zu Ihrem Auftrag passt, steht unter Bauvertrag Muster.

Fall BGB-Bauvertrag VOB-Vertrag Was Sie tun
Kunde wünscht etwas anderes Angebot nur, wenn zumutbar (§ 650b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) Anordnung möglich (§ 1 Abs. 3), neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten (§ 2 Abs. 5) Nachtragsangebot vor der Ausführung
Änderung ist nötig, damit das Werk gelingt Angebot Pflicht, wenn der Kunde die Änderung verlangt (§ 650b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Schulden Sie auch die Planung: keine Mehrvergütung (§ 650c Abs. 1 Satz 2) Verlangen möglich, außer Ihr Betrieb ist darauf nicht eingerichtet (§ 1 Abs. 4), Vergütung nach § 2 Abs. 6 Nachtragsangebot, beim VOB-Vertrag Anspruch vorher ankündigen
Menge weicht ab richtet sich nach dem Vertrag Einheitspreis: bis 10 Prozent Vertragspreis, darüber auf Verlangen neuer Preis (§ 2 Abs. 3). Pauschale: bleibt, außer das Festhalten ist unzumutbar (§ 2 Abs. 7) Aufmaß prüfen, neuen Preis verlangen
Sie machen etwas ohne Auftrag Ohne Auftrag in der Regel kein Werklohn. Ob Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht greift, ist nach unserer Einordnung Einzelfall. Hat der Kunde beauftragt und nur der Preis fehlt: übliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB) wird nicht vergütet, außer nachträglich anerkannt oder notwendig, im mutmaßlichen Willen des Kunden und unverzüglich angezeigt (§ 2 Abs. 8); sonst droht Beseitigung auf Verlangen und Haftung, Geschäftsführung ohne Auftrag bleibt unberührt nie ohne Bestätigung oder Anordnung anfangen

Behinderungen und Stillstand sind etwas anderes, das regelt der Beitrag zur Behinderungsanzeige. Überschreitet die Arbeit nur einen Kostenvoranschlag, steht das Vorgehen unter Kostenvoranschlag erstellen.

Zwischenfazit: Schreiben Sie das Nachtragsangebot vor der Ausführung. Danach streiten Sie im Zweifel über Geld, das Sie schon ausgegeben haben.

Reihenfolge: erst der Betrag, dann die Anordnung

Nennen Sie im Nachtragsangebot den Betrag, bevor der Kunde anordnet, sonst kann der Abschlag von 80 Prozent nach § 650c Abs. 3 BGB wegfallen. Das OLG Celle (14.05.2025, 14 U 238/24, Eilverfahren) verlangt, dass der Besteller die Zusatzkosten „wenigstens annähernd abzuschätzen“ vermag und das Angebot „zeitlich vor der Anordnung“ vorliegt. Ein Angebot „auf Nachweis“ genügte dem Gericht nicht. Eine prüfbare Aufschlüsselung verlangt das Gericht für die 80 Prozent dagegen nicht.

Infografik: Nachtragsangebot in vier Schritten beim BGB-Bauvertrag. Änderungswunsch per E-Mail festhalten, Angebot mit Betrag statt nur auf Nachweis, nach 30 Tagen ohne Einigung darf der Kunde in Textform anordnen, dann Abschlag von 80 Prozent des genannten Betrags

Vier Dinge sichern den Nachtrag ab:

  1. Schicken Sie ihn an den Auftraggeber, den Architekten setzen Sie in Kopie. Das OLG Köln (16.04.2021, 19 U 56/20, Rn. 72) hält bei einem VOB-Vertrag die Anzeige einer eigenmächtigen Leistung an den Architekten grundsätzlich nicht für ausreichend. Die Übertragung auf den Nachtrag ist unsere Einordnung.
  2. Lassen Sie sich die Anordnung klar geben. Im VOB-Vertrag setzt sie eine rechtsgeschäftliche Erklärung voraus, ein Bauablaufplan, der nur auf Behinderungen reagiert, ist keine (BGH, 19.09.2024, VII ZR 10/24).
  3. Die Anordnung nach 30 Tagen ohne Einigung muss vom Kunden in Textform kommen (§ 650b Abs. 2 BGB), Ihre eigene E-Mail ersetzt sie nicht. Bestätigen Sie mündliche Wünsche per E-Mail und bitten Sie um eine Antwort, bevor Sie anfangen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Vertrag für Nachträge Schriftform verlangt.
  4. Legen Sie die Kalkulation bei. Das Staatliche Bauamt Freising verlangt in seinem Hinweis an Baufirmen (08.11.2023) Nummerierung und Anspruchsgrundlage. Fehlt die Aufgliederung nach VHB-Formblatt 223 oder eine gleichwertige Kalkulation, sei ein Nachtrag „grundsätzlich nicht prüfbar“. Das ist die Vorgabe dieser Behörde, nach unserer Einordnung keine Rechtsvoraussetzung. Fragen Sie öffentliche Auftraggeber deshalb nach ihren Formblättern.

Eine gesetzliche Frist für die Abgabe des Nachtragsangebots haben wir nicht gefunden, die 30 Tage in § 650b sind eine Einigungsfrist. Das Staatliche Bauamt Freising will berechtigte Nachträge möglichst innerhalb von 5 Wochen prüfen (Stand 10/2024). Das Antwortdatum im Muster ist unser Vorschlag, eine Rechtsfrist ist es nicht.

Wie Zusatzleistungen bezahlt werden: Preis und Abschlag

Bei einer Einigung werden Zusatzleistungen zum vereinbarten Preis bezahlt. Fehlt beim Bauvertrag die Einigung über die Höhe, dürfen Sie nach einer Anordnung zunächst 80 Prozent des Angebotsbetrags im Abschlag ansetzen.

Den Preis berechnen

Ordnet der Kunde beim BGB-Bauvertrag an, gelten die tatsächlich erforderlichen Kosten plus angemessener Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn (§ 650c Abs. 1 BGB). Wahlweise dürfen Sie auf eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation zurückgreifen (Abs. 2). Für Mehrmengen beim VOB-Vertrag hat der BGH (08.08.2019, VII ZR 34/18) denselben Maßstab gewählt, wenn die Parteien sich nicht einigen und nichts anderes vereinbart ist. Eine BGH-Entscheidung dazu für § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B haben wir nicht gefunden.

Im Beispiel aus unserer Kalkulation mit dem Satz von 68,33 Euro je Stunde und 15 Prozent Materialaufschlag (Annahmen):

Nachtrag Treppenhaus (Annahmen) Rechnung Euro netto
Mehrstunden 8 Std. × 68,33 € 546,64
Mehrmaterial 62,00 € + 15 % 71,30
Mehrvergütung 617,94
Davon 80 % im Abschlag (nur Bauvertrag nach § 650a, nach Anordnung ohne Einigung über die Höhe, für ausgeführte Arbeit) 617,94 € × 0,8 494,35
Ergebnis des Auftrags ohne Nachtrag laut Kalkulation minus 241,88
Ergebnis des Auftrags mit Nachtrag laut Kalkulation plus 376,06

Schreiben Sie kurz dazu, wie der Betrag entsteht. Den Rechenweg für den Satz selbst finden Sie unter Stundenverrechnungssatz berechnen.

Das Geld bekommen

Bei Einigung rechnen Sie wie vereinbart ab. Ordnet der Kunde ohne Einigung über die Höhe an, dürfen Sie 80 Prozent der im Angebot genannten Mehrvergütung als Abschlag ansetzen. Die 80 Prozent gelten laut OLG Celle und OLG München (12.03.2024, 9 U 3791/23 Bau) auch beim VOB-Vertrag, sofern Änderungsbegehren, Angebot und Anordnung nach § 650b BGB vorliegen. Beide entschieden im Eilverfahren, Celle nennt das die überwiegende Ansicht, München die Frage höchst umstritten.

Das Geld ist damit nicht endgültig sicher. Wer die 80 Prozent im Abschlag ansetzt, bekommt die restliche Mehrvergütung in der Regel erst nach der Abnahme, und zu viel Erhaltenes zahlen Sie verzinst zurück (§ 650c Abs. 3 BGB). Wie Sie Abschläge allgemein gestalten, erklärt Abschlagszahlung.

Zwischenfazit: Beim Bauvertrag bringt Ihnen der Betrag im Streit früher Geld, im Beispiel wären es 494,35 Euro. Beim einfachen Werkvertrag entfällt der Abschlag von 80 Prozent, beim Bauvertrag zahlen Sie zu viel Erhaltenes verzinst zurück.

Zusatzauftrag beim Privatkunden: Widerrufsrecht vor Ort prüfen

Beauftragt ein Privatkunde einen Nachtrag auf der Baustelle, kann ein Widerrufsrecht entstehen, das hängt vom Vertrag und vom Ablauf ab. Beim Verbraucherbauvertrag gilt § 650l BGB, bei anderen Werkverträgen außerhalb von Geschäftsräumen § 312g BGB. Der BGH hat dazu einen Dachdecker-Zusatzauftrag beurteilt (06.07.2023, VII ZR 151/22, Rn. 22). § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB verlangt danach, „dass sowohl das Angebot als auch die Annahme bei gleichzeitiger Anwesenheit“ erklärt werden. Der BGH hat den Sachverhalt dort nur unterstellt und die Sache zurückverwiesen.

Ob ein Nachtrag zum Verbraucherbauvertrag ein eigenes Widerrufsrecht auslöst, dazu haben wir keine Quelle gefunden. Legen Sie im Zweifel die Belehrung bei, denn ohne sie läuft die Widerrufsfrist deutlich länger (§ 356e BGB, § 356 Abs. 3 BGB). Was dabei gilt, erklärt Widerrufsbelehrung.

Weniger Nachträge: Umfang schon bei der Anfrage klären

Nach unserer Einschätzung lässt sich ein Teil der Nachträge vermeiden, wenn der Umfang früh klar ist. Fragen Sie bei der Anfrage nach Fotos, Maßen und Altbestand und schreiben Sie ins Angebot, was nicht enthalten ist. Zu weniger Nachträgen haben wir keine Zahlen. Aus der Immobilienbranche kennen wir Ergebnisse zum Vorsortieren von Anfragen und zur Sichtbarkeit.

Der Sachverständige Beier & Partner in Stade bekam über die Website wenig qualifizierte Anfragen, die Erstberatung band Teamzeit. Seit ein KI-Chat vorab fragt, worum es geht, kommen allein darüber 5 bis 10 qualifizierte Gutachten-Anfragen im Monat. Beim Maklerbüro JD Homes nennt die KI-Übersicht von Google bei „immobilie bewerten in Murnau“ das Büro unter den lokalen Maklern für die Vor-Ort-Bewertung. Rechts führt sie es als erste Quelle (Aufnahme vom 22.10.2026).

Wie Sie als Handwerksbetrieb um passende Aufträge werben, zeigt Werbung für Handwerker.

Zwischenfazit: Wer gefunden wird und Anfragen vorsortiert, kann nach unserer Einschätzung eher die Aufträge nehmen, die sich lohnen, weil Umfang und Preis früh klar sind.

Normen und Urteile im Überblick

Die Regeln zum Nachtrag stehen in § 650b und § 650c BGB sowie in § 1, § 2 und § 18 VOB/B (Fassung 2016), die Tabelle zeigt den Rechtsstand Oktober 2026.

Thema Regel Grundlage
Pflicht zum Angebot auf Änderungsbegehren; bei reiner Wunschänderung nur, wenn zumutbar; trägt der Kunde die Planung, erst nach deren Übergabe § 650b Abs. 1 BGB
Anordnung nach 30 Tagen ohne Einigung, in Textform; Sie müssen ausführen, Wunschänderung nur, wenn zumutbar § 650b Abs. 2 BGB
Preis bei Anordnung tatsächlich erforderliche Kosten plus Zuschläge, wahlweise hinterlegte Urkalkulation mit Vermutung, dass der fortgeschriebene Preis stimmt § 650c Abs. 1, 2 BGB
Abschlag 80 Prozent der genannten Mehrvergütung, wenn keine Einigung über die Höhe und keine andere gerichtliche Entscheidung vorliegt; Rest in der Regel nach Abnahme, zu viel verzinst zurück § 650c Abs. 3 BGB
Bezifferung vor Anordnung Zusatzkosten annähernd abschätzbar, Angebot vor Anordnung, auch im VOB-Vertrag OLG Celle 14.05.2025, 14 U 238/24 (Eilverfahren); OLG München 12.03.2024, 9 U 3791/23 Bau
Geänderte Leistung (VOB-Vertrag) neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten, Vereinbarung „soll vor der Ausführung getroffen werden“ § 2 Abs. 5 VOB/B
Zusätzliche Leistung (VOB-Vertrag) Anspruch ankündigen, „bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt“; Preis nach den Grundlagen der Preisermittlung plus besondere Kosten § 2 Abs. 6 VOB/B
Ohne Auftrag (VOB-Vertrag) keine Vergütung, Ausnahmen Anerkennung oder notwendig, im mutmaßlichen Willen und unverzüglich angezeigt; Geschäftsführung ohne Auftrag bleibt unberührt (Nr. 3) § 2 Abs. 8 VOB/B
Mehrmengen (VOB-Vertrag) ohne Einigung tatsächlich erforderliche Kosten plus Zuschläge BGH 08.08.2019, VII ZR 34/18
Anordnung (VOB-Vertrag) rechtsgeschäftliche Erklärung nötig BGH 19.09.2024, VII ZR 10/24
Streit und Arbeitseinstellung (VOB-Vertrag) Streitfälle berechtigen nicht zur Einstellung § 18 Abs. 5 VOB/B
Adressat Anzeige einer eigenmächtigen Leistung (VOB-Vertrag) an den Architekten grundsätzlich nicht ausreichend; Übertragung auf den Nachtrag ist unsere Einordnung OLG Köln 16.04.2021, 19 U 56/20
Vor Ort beim Privatkunden § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Angebot und Annahme bei gleichzeitiger Anwesenheit; das Gesetz kennt weitere Varianten BGH 06.07.2023, VII ZR 151/22

Häufige Fragen

Was ist ein Nachtragsangebot?

Ein Nachtragsangebot nennt die Mehr- oder Mindervergütung für eine Änderung, die erst nach Vertragsschluss entsteht. Es beschreibt Anlass, Leistung, Preis und Folgen für die Bauzeit und wird Teil des Vertrags, wenn der Kunde es annimmt.

Muss der Kunde einen Nachtrag unterschreiben?

Eine Unterschrift schreibt § 650b BGB nicht vor, die Einigung kann auch anders nachweisbar sein. Unterschrift oder Bestätigung per E-Mail empfehlen wir trotzdem, weil Sie sonst im Streit beweisen müssen, was vereinbart war.

Wie lange darf der Kunde für die Antwort brauchen?

Eine gesetzliche Antwortfrist gibt es nicht. Beim BGB-Bauvertrag darf der Kunde anordnen, wenn binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens keine Einigung besteht.

Was passiert, wenn Sie ohne Nachtrag zusätzlich arbeiten?

Beim VOB-Vertrag wird Arbeit ohne Auftrag grundsätzlich nicht vergütet, außer der Kunde erkennt sie nachträglich an oder sie war notwendig, entsprach seinem mutmaßlichen Willen und wurde unverzüglich angezeigt. Beim BGB-Bauvertrag hängt es vom Einzelfall ab. Fangen Sie deshalb nicht ohne Bestätigung oder Anordnung an.

Dürfen Sie die Arbeit einstellen, bis der Nachtrag bestätigt ist?

Bereits geschuldete Arbeit meist nicht. Beim VOB-Vertrag berechtigen Streitfälle nicht zur Einstellung (§ 18 Abs. 5 VOB/B), beim BGB-Bauvertrag müssen Sie einer wirksamen Anordnung nachkommen. Leistungen, die der Vertrag nicht enthält und niemand angeordnet hat, beginnen Sie erst nach Bestätigung. Sprechen Sie vor einer Einstellung mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Nächster Schritt

Laden Sie die Word-Vorlage zum Nachtragsangebot und legen Sie sie zu Ihren Angebotsvorlagen. Unsere kostenlose Potenzialanalyse zeigt, wie oft in Ihrer Region nach den Aufträgen gesucht wird, die sich für Sie lohnen, und wo Ihr Betrieb bei Google und in der KI-Suche steht.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

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