Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sunside AI GbR, Schiefer Berg 3, 38124 Braunschweig
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Sunside AI GbR (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Anwendungen, Automatisierungslösungen, CRM-Systeme, Sprachassistenzen und digitaler Marketingmaßnahmen.
(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss seine Unternehmereigenschaft. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht ab.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter erbringt individuelle Leistungen zur Beratung, Einrichtung, Implementierung und Weiterentwicklung KI-gestützter Anwendungen (z. B. Chatbots, Voicebots, Sprachassistenzen), CRM-Systeme, Automatisierungslösungen sowie begleitender Marketing- und Vertriebstools.
(2) Die Umsetzung erfolgt je nach Leistung auf der vom Kunden bereitgestellten oder, sofern erforderlich, auf einer durch den Anbieter erstellten technischen Infrastruktur (z. B. Website, Telefonanlage, CRM-Umgebung). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der vom Kunden unterzeichneten Leistungsbeschreibung.
(3) Die konkrete technische Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit der jeweiligen Plattform. Bei technischen Einschränkungen ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine gleichwertige alternative Umsetzung vorzuschlagen. Die Umsetzung der Alternative bedarf der Zustimmung des Kunden.
(4) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Der Anbieter wird dem Kunden auf Anfrage ein Angebot über die Änderungsleistung einschließlich etwaiger Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung unterbreiten.
§ 3 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
(1) Die Leistungen werden ab dem vereinbarten Startzeitpunkt erbracht. Der Anbieter handelt als selbständiger Dienstleister. Soweit erforderlich, stimmt sich der Anbieter mit dem Kunden über technische und inhaltliche Umsetzungen ab. Der Anbieter nutzt eigene Betriebsmittel, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Der Anbieter strebt für die von ihm verantworteten KI-gestützten Dienste (Chatbot, Voicebot) eine Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel an. Nicht als Ausfall gelten: geplante Wartungsarbeiten, Ausfälle von Drittanbieter-Diensten gemäß § 8, Ausfälle, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruhen, sowie Fälle höherer Gewalt gemäß § 14. Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit in einem Kalendermonat 95 %, ist der Kunde berechtigt, die monatliche Vergütung anteilig um 5 % je vollem Prozentpunkt der Unterschreitung unterhalb von 95 % zu mindern, maximal jedoch um 20 % der monatlichen Nettovergütung. Die Minderung setzt voraus, dass der Kunde den Ausfall unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform anzeigt.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 48 Stunden vorab in Textform angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Abnahme der Kernleistung gemäß § 6 oder, sofern keine Abnahme vorgesehen ist, ab Beginn der laufenden Leistungserbringung. Im individuellen Angebot kann eine abweichende Laufzeit vereinbart werden.
(2) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung und angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden, die nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund beruht, sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie die einmalige Einrichtungsgebühr in voller Höhe zu vergüten. Die monatliche Pauschale ist bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem die Kündigung wirksam wird.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung besteht aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr sowie einer monatlichen Pauschale, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Die Abrechnung der monatlichen Pauschale erfolgt jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Rechnung hinweisen.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5a Cashback-Garantie
(1) Sofern im individuellen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung eine Cashback-Garantie ausdrücklich vereinbart ist, gilt Folgendes: Generiert die vom Anbieter implementierte Lösung in einem Kalendermonat keine einzige qualifizierte Kontaktanfrage (Lead), entfällt die monatliche Pauschale für diesen Monat. Als qualifizierte Kontaktanfrage gilt jede über die KI-gestützte Lösung eingegangene Anfrage, bei der der Anfragende seinen Namen und mindestens eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefonnummer) hinterlassen hat. Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Angebot besteht kein Anspruch auf eine Cashback-Garantie.
(2) Die Cashback-Garantie gilt nicht, wenn die fehlende Lead-Generierung auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere: Deaktivierung oder Einschränkung der KI-Lösung durch den Kunden, fehlende oder verspätete Bereitstellung von Inhalten gemäß § 7, oder technische Einschränkungen der Infrastruktur des Kunden.
(3) Die einmalige Einrichtungsgebühr ist von der Cashback-Garantie ausgenommen.
§ 6 Abnahme
(1) Die Leistungserbringung kann in Teilleistungen erfolgen (z. B. Konzeption, Konfiguration, Integration, Go-Live). Jede abgeschlossene Teilleistung kann gesondert zur Abnahme bereitgestellt werden. Für die Abnahme von Teilleistungen gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
(2) Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige erkennbare Mängel in Textform anzuzeigen. Erfolgt innerhalb der Prüfungsfrist keine Mängelanzeige bezüglich erkennbarer Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter den Kunden bei Bereitstellung der Leistung gesondert und in hervorgehobener Form hinweisen.
(3) Mängel, die erst im laufenden Betrieb unter realen Bedingungen auftreten und trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb der Prüfungsfrist nicht erkennbar waren, gelten als verdeckte Mängel. Ansprüche wegen verdeckter Mängel bleiben unberührt und verjähren nach den gesetzlichen Fristen.
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und technischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Verfügung. Die Qualität und Geschwindigkeit der Umsetzung hängen wesentlich von der aktiven Mitwirkung des Kunden ab.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm genutzten Systeme und Plattformen (z. B. Website, CRM-System, Telefonanlage) die Integration der vereinbarten Leistungen technisch ermöglichen. Werden diese Systeme durch Dritte betrieben (z. B. Webhosting-Anbieter, externe IT-Dienstleister), trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, dass diese Dritten die für die Integration erforderlichen technischen Maßnahmen (insbesondere Einbindung von Skripten, Code-Snippets oder API-Anbindungen) rechtzeitig umsetzen. Der Kunde hat dies vor Vertragsschluss mit seinen Dienstleistern verbindlich abzuklären. Die fehlende Mitwirkung eines vom Kunden beauftragten Dritten entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Pflichten und seiner Vergütungspflicht.
(3) Ist die Integration in die bestehende Infrastruktur des Kunden aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist möglich, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine alternative technische Umsetzung anzubieten (z. B. Bereitstellung einer eigenständigen Landingpage oder Microsite). Die Kosten für die alternative Umsetzung trägt der Kunde, sofern die Unmöglichkeit der ursprünglichen Integration nicht vom Anbieter zu vertreten ist. Lehnt der Kunde die alternative Umsetzung ohne sachlichen Grund ab, gilt die Leistung des Anbieters als vertragsgemäß erbracht. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt in diesem Fall vollständig bestehen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Leistungen auszusetzen. Die Vergütungspflicht des Kunden besteht während der Aussetzung fort, soweit der Anbieter leistungsbereit ist und die Verzögerung allein vom Kunden zu vertreten ist. Dies gilt insbesondere für die monatliche Pauschale. Hält die Nichtmitwirkung länger als 8 Wochen nach Ablauf der Nachfrist an, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; in diesem Fall schuldet der Kunde die bis dahin angefallene Vergütung einschließlich der Einrichtungsgebühr in voller Höhe.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, eigene regelmäßige Datensicherungen der von ihm verwalteten Daten und Inhalte durchzuführen.
(6) Der Kunde bestätigt Freigaben, Abstimmungsergebnisse und Änderungswünsche in Textform. Mündlich oder telefonisch erteilte Freigaben gelten als erteilt, wenn der Anbieter sie in Textform zusammenfasst und der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Zusammenfassung hinweisen.
§ 8 Drittanbieter-Dienste
(1) Die Leistungen des Anbieters können auf Diensten und Plattformen Dritter basieren (z. B. Cloud-Hosting, KI-Schnittstellen, CRM-Plattformen, Telefonieanbieter). Der Anbieter weist den Kunden vor Vertragsschluss auf die wesentlichen eingesetzten Drittanbieter-Dienste hin.
(2) Der Anbieter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der eingesetzten Drittanbieter. Für Leistungseinschränkungen oder Ausfälle, die allein im Verantwortungsbereich des Drittanbieters liegen, haftet der Anbieter nicht, soweit er die Drittanbieter sorgfältig ausgewählt und überwacht hat und den Ausfall nicht durch zumutbare Maßnahmen hätte verhindern oder abmildern können. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Bei Ausfällen von Drittanbieter-Diensten wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine zeitnahe Wiederherstellung bemühen.
(3) Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche Änderungen von Drittanbieter-Diensten, die sich auf die vertragsgemäße Leistungserbringung auswirken, unverzüglich informieren.
(4) Entfällt ein wesentlicher Drittanbieter-Dienst dauerhaft oder ändern sich dessen Bedingungen so erheblich, dass die vereinbarte Leistung nicht mehr wirtschaftlich zumutbar erbracht werden kann, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine alternative Umsetzung vorzuschlagen. Führen Preiserhöhungen von Drittanbietern zu Mehrkosten, wird der Anbieter den Kunden hierüber transparent informieren, bevor eine Kostenweitergabe erfolgt. Kommt innerhalb von 4 Wochen keine Einigung zustande, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zu.
§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Kunde erhält mit Abnahme der jeweiligen Leistung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertragsgemäß und individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Bis zur vollständigen Zahlung der für die jeweilige Einzelleistung vereinbarten Einrichtungsgebühr und etwaiger projektbezogener Vergütung ist der Kunde berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zu nutzen. Mit vollständiger Zahlung dieser Vergütungen wird das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt eingeräumt. Die laufende monatliche Pauschale für Betrieb und Wartung bleibt hiervon unberührt. Das Nutzungsrecht besteht auch nach Vertragsende fort, sofern alle fälligen projektbezogenen Vergütungen vollständig beglichen sind.
(2) Allgemeine Methoden, Frameworks, Bibliotheken, wiederverwendbare Codebausteine und Know-how des Anbieters, die nicht individuell für den Kunden entwickelt wurden, verbleiben beim Anbieter. Hieran erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse.
(3) Eine Unterlizenzierung oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach beschränkt auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadenbegründenden Ereignis gezahlten Nettovergütung.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Kardinalpflichten. Für Datenverlust haftet der Anbieter nach den Regelungen der Absätze 1 und 2, soweit der Anbieter vertraglich zur Verarbeitung oder Speicherung der betroffenen Daten verpflichtet ist. Im Übrigen ist die Haftung für Datenverlust bei leichter Fahrlässigkeit auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden gemäß § 7 Abs. 5 entstanden wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit automatisiert generierter Ausgaben (z. B. Chatbot- oder Voicebot-Antworten), soweit er die KI-Systeme nach dem Stand der Technik konfiguriert, getestet und mit den vom Kunden bereitgestellten Inhalten trainiert hat. Der Anbieter wird erkannte systematische Fehler unverzüglich korrigieren. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ausgaben, die geschäftskritische oder rechtlich relevante Informationen betreffen, vor Verwendung eigenständig zu prüfen. Der Anbieter wird den Kunden auf dieses Erfordernis bei Projektbeginn gesondert hinweisen.
(5) Der Anbieter schuldet keine bestimmten Ergebnisse hinsichtlich der Anzahl oder Qualität der über die KI-Lösungen generierten Kontaktanfragen (Leads), Abschlüsse oder Umsatzsteigerungen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Prognosen im Rahmen der Beratung stellen unverbindliche Schätzungen dar und begründen keine Garantie oder Zusicherung bestimmter Ergebnisse.
(6) Bei Mängeln besteht ein Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters.
§ 11 Datenschutz
(1) Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist als Anlage dem Vertrag beigefügt und wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Anbieter stellt sicher, dass personenbezogene Daten des Kunden nicht für das Training von KI-Modellen Dritter verwendet werden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Soweit eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt, stellt der Anbieter geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO sicher.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits alle datenschutzrechtlichen Pflichten als Verantwortlicher einzuhalten, insbesondere die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen und Betroffene ordnungsgemäß zu informieren.
§ 12 KI-Verordnung (AI Act)
(1) Soweit die vertragsgemäße Leistung unter den Anwendungsbereich der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 fällt, erfüllt der Anbieter die ihn als Anbieter oder Bereitsteller treffenden Pflichten und unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Pflichten als Betreiber im Rahmen des Zumutbaren.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden auf Anfrage über die Risikoeinstufung der eingesetzten KI-Systeme und stellt die für die Betreiberpflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung.
§ 13 Geheimhaltung und Rückgabe
(1) Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen erkennbar vertraulich behandelt werden sollen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, technischer Dokumentation, Kundendaten und Preisgestaltung.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, (b) dem Empfänger nachweislich bereits vor der Mitteilung bekannt waren, (c) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt wurden, oder (d) aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen, wobei die offenlegende Partei die andere Partei hierüber unverzüglich informiert, soweit rechtlich zulässig.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbeschränkt.
(4) Nach Vertragsende sind alle Unterlagen und Daten der jeweils anderen Partei auf deren Verlangen vollständig zu löschen oder zurückzugeben. Die Löschung ist auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB umfasst Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terror, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgung sowie Cyberangriffe.
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren. Für die Dauer der höheren Gewalt ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als 3 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen außerordentlich zu kündigen.
§ 15 Vertragsende und Datenmigration
(1) Bei Beendigung des Vertrages unterstützt der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch und gegen angemessene Vergütung bei der Migration der im Rahmen der Leistungserbringung gespeicherten Kundendaten in ein vom Kunden bestimmtes System. Die Migrationsunterstützung umfasst die Bereitstellung der Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.
(2) Der Anbieter stellt die Kundendaten nach Vertragsende für einen Zeitraum von 90 Tagen zur Abholung bereit. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Braunschweig, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.