Wie Sie als Handwerksbetrieb einen Kostenvoranschlag erstellen, wie er sich vom Angebot unterscheidet, ab wann eine Überschreitung wesentlich ist und wie Sie sie dem Kunden anzeigen, mit Muster und Musterbrief.
Kurz gesagt:
- Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung. Unwesentlich überschreiten dürfen Sie ihn ohne Rückfrage. Eine feste Grenze gibt es nicht, Kammern nennen Richtwerte zwischen 10 und 20 %, in Ausnahmefällen 25 % (IHK Köln, HWK Frankfurt-Rhein-Main).
- Zeichnet sich mehr ab, melden Sie es unverzüglich (§ 649 Abs. 2 BGB). Der Kunde darf kündigen und zahlt nur die geleistete Arbeit plus Auslagen, die darin nicht enthalten sind.
- Geld kostet er nur nach ausdrücklicher Absprache (§ 632 Abs. 3 BGB), eine AGB-Klausel reicht nicht (OLG Köln).
- Notieren Sie Ihre Annahmen. Muster und Musterbrief zum Kopieren stehen unten.
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische, unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie einen Kostenvoranschlag erstellen, gehören Leistung, Arbeitszeit, Material, Umsatzsteuer und der Hinweis hinein, dass es eine Schätzung ist. An den Betrag sind Sie nicht gebunden. Wird er aber voraussichtlich wesentlich überschritten, müssen Sie den Kunden nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich informieren. Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht. Die Kammern nennen Richtwerte zwischen 10 und 20 %, in Ausnahmefällen 25 %. Was das in Euro heißt, rechnen wir weiter unten an einem Bad für 8.000 Euro durch.
Für den Kunden ist der Kostenvoranschlag oft das Erste, was er schriftlich von Ihnen in der Hand hält. Wird die Arbeit später teurer als gedacht, hängt an diesem Schreiben, was Sie dem Kunden vorher sagen müssen und was Sie am Ende abrechnen. Wie Sie mehr Anfragen für die Aufträge bekommen, die sich lohnen, zeigt Marketing für Handwerker.
Kostenvoranschlag oder Angebot: was Sie bindet
Ein Angebot bindet Sie: Nimmt der Kunde an, gelten Ihre Preise, beim Pauschalpreis genau dieser Betrag. Den Kostenvoranschlag legen Sie dem Vertrag zugrunde, an den Betrag sind Sie aber nicht gebunden. Bezahlt wird am Ende die Leistung, die Sie tatsächlich erbracht haben, so das Merkblatt der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (Stand 05/2025).

Sehen Sie den Umfang vor Ort sicher, schreiben Sie besser ein Angebot, wie es unser Beitrag Angebot schreiben als Handwerker Schritt für Schritt zeigt. Der Kostenvoranschlag passt, wenn erst die Arbeit zeigt, was dahintersteckt: alter Putz, Leitungen in der Wand, ein Dach, das Sie nur von unten gesehen haben. Nennen Sie dort einen festen Preis, müssen Sie das Risiko einpreisen. Preisen Sie beim Bad für 8.000 Euro den feuchten Estrich aus dem Rechenbeispiel zur Überschreitung als Puffer ein, stehen Sie mit bis zu 10.400 Euro im Preisvergleich. Oder Sie tragen das Risiko selbst.
Vorsicht bei Zusätzen. Schreiben Sie „verbindlich“, „garantiert“ oder „Festpreis“ über den Kostenvoranschlag und nimmt der Kunde ihn so an, sind Sie an den Betrag gebunden wie bei einem Angebot. Bei garantierten Preisansätzen gelten die Regeln zur Überschreitung nicht (IHK Frankfurt am Main, abgerufen 25.10.2026).
Zwischenfazit: Steht der Umfang fest, schreiben Sie ein Angebot (Handwerker Angebot Muster mit Word-Vorlage). Zeigt erst die Arbeit, was dahintersteckt, schreiben Sie einen Kostenvoranschlag, ohne „Festpreis“ oder „garantiert“ darüber.
Kostenvoranschlag erstellen in sechs Schritten
Für einen Kostenvoranschlag gibt es keine gesetzliche Form. Schriftlich sollte er trotzdem sein, damit Sie später belegen können, was Sie geschätzt haben. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main empfiehlt als Mindestinhalt Leistung, Arbeits- und Materialkosten, Umsatzsteuer und Gültigkeitsdauer. Dazu kommen ein Hinweis auf mögliche Preisabweichungen und die Angabe, ob der Kostenvoranschlag etwas kostet. Daraus ergeben sich sechs Schritte, mit denen Sie einen Kostenvoranschlag erstellen.
- Angaben des Kunden festhalten. Maße, Wünsche, Zustand vor Ort, am besten mit Datum des Termins. Beruht die Überschreitung darauf, dass der Kunde den Umfang falsch angegeben hat, greift die Regel zur Überschreitung nicht (damals § 650 BGB a.F., heute § 649; BGH, Urteil vom 21.12.2010, X ZR 122/07). Beweisen lässt sich das am leichtesten, wenn die Angaben im Kostenvoranschlag stehen.
- Positionen kalkulieren. Arbeitszeit mit Ihrem Stundensatz, Material, Anfahrt, Entsorgung. Lohn und Material getrennt, damit der Kunde später sieht, was sich geändert hat.
- Annahmen hinschreiben. „Annahme: Untergrund tragfähig, Leitungen frei zugänglich.“ Dieser eine Satz zeigt dem Kunden vorab, wo Mehrkosten entstehen können, und wird es später teurer, hat er den Grund schon vorher schwarz auf weiß gelesen.
- Kosten des Kostenvoranschlags klären. Ohne Absprache ist er kostenlos. Wollen Sie Geld dafür, vereinbaren Sie das vorher, siehe „Darf ein Kostenvoranschlag Geld kosten?“.
- Richtig überschreiben. Titel „Kostenvoranschlag“, Hinweis „unverbindliche Schätzung“, Gültigkeit mit Datum, netto oder brutto.
- Verschicken und nachfassen. Als PDF per Mail reicht. Rufen Sie an, bevor die Gültigkeit abläuft, und gehen Sie die Zeile mit den Annahmen mit dem Kunden durch: Dort entstehen am ehesten spätere Mehrkosten.
Muster: Kostenvoranschlag zum Kopieren
Ein Kostenvoranschlag enthält Positionen mit Menge und Einzelpreis, Ihre Annahmen, den Hinweis „unverbindliche Schätzung“ und ein Gültigkeitsdatum. Mit diesem Muster können Sie einen solchen Kostenvoranschlag erstellen. Eckige Klammern ersetzen Sie, nicht passende Zeilen löschen Sie. Das Muster ist für Privat- und Geschäftskunden gleich, bei Privatkunden nennen Sie den Endpreis mit Umsatzsteuer.
Kostenvoranschlag Muster (Stand Oktober 2026)
[Name des Betriebs], [Straße Nr.], [PLZ Ort], Telefon [Nummer], E-Mail [Adresse]
[Vorname Nachname des Kunden], [Straße Nr.], [PLZ Ort]
Datum: [TT.MM.JJJJ] · Ausführungsort: [falls abweichend]
Kostenvoranschlag Nr. [Nummer]: [Leistung] in [Ort oder Objekt]
[Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr] [Nachname],
nach unserem Termin am [Datum] haben wir die voraussichtlichen Kosten für [Leistung] berechnet. Grundlage sind Ihre Angaben und unsere Besichtigung: [Maße, Wünsche, vorgefundener Zustand].
| Pos. | Leistung | Menge | Einheit | Einzelpreis € | Gesamt € |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Anfahrt und Baustelleneinrichtung | 1 | pauschal | [Betrag] | [Betrag] |
| 2 | [Arbeitsleistung] | [Menge] | Std. | [Betrag] | [Betrag] |
| 3 | Material: [Bezeichnung] | [Menge] | [Einheit] | [Betrag] | [Betrag] |
| 4 | Entsorgung: [Art des Abfalls] | 1 | pauschal | [Betrag] | [Betrag] |
| Summe netto, voraussichtlich | [Betrag] | ||||
| zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | [Betrag] | ||||
| Gesamtbetrag, voraussichtlich | [Betrag] |
Annahmen: [zum Beispiel Untergrund tragfähig, Leitungen frei zugänglich]. Zeigt sich bei der Arbeit etwas anderes, melden wir uns, bevor Mehrkosten entstehen.
Dieser Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Abgerechnet wird nach dem tatsächlichen Aufwand. Zeichnet sich ab, dass die Summe wesentlich überschritten wird, informieren wir Sie vorher.
[Kostenlos:] Die Erstellung dieses Kostenvoranschlags ist für Sie kostenlos.
[Vergütet, nur nach vorheriger Absprache:] Wie am [Datum] vereinbart, berechnen wir für diesen Kostenvoranschlag [Betrag] €. Erteilen Sie uns den Auftrag, verrechnen wir den Betrag.
Dieser Kostenvoranschlag gilt bis zum [Datum].
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Wann ist eine Überschreitung wesentlich?
Eine feste Prozentgrenze für die wesentliche Überschreitung eines Kostenvoranschlags nennt § 649 BGB nicht. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main setzt in ihrem Merkblatt (Stand 05/2025) als Richtwert etwa 15 bis 20 % an, in Ausnahmefällen bis 25 %. Die Handwerkskammer Rheinhessen und die IHK Köln schreiben wortgleich: „Eine allgemein gültige Prozentzahl gibt es nicht.“ Die Richtwerte liegen eng beieinander, widersprechen sich im Detail aber. Was die Handwerkskammer Rheinhessen und die beiden IHKs als Vertretungen der Betriebe bei 10 bis 20 % noch unwesentlich nennen, ist nach dem Verbraucherportal Bayern, das die Verbraucherseite berät, ab 15 bis 20 % schon wesentlich.
| Stelle | Was dort steht | Stand |
|---|---|---|
| HWK Frankfurt-Rhein-Main | Richtwert etwa 15 bis 20 %, in Ausnahmefällen bis 25 % | 05/2025 |
| HWK Rheinhessen | unwesentlich bei 10 bis 20 %, in ganz besonderen Ausnahmefällen 25 % | Datei vom 13.07.2021 |
| IHK Köln und IHK Frankfurt am Main | unwesentlich bei 10 bis 20 %, in besonderen Ausnahmefällen 25 % | ohne Datum, abgerufen 25.10.2026 |
| Verbraucherportal Bayern | wesentlich ab Mehrkosten von 15 bis 20 % | 31.07.2024 |
Ein gedachter Fall zeigt, was das heißt. Sie schätzen ein Bad auf 8.000 Euro netto. Nach dem Abschlagen der Fliesen ist der Estrich feucht.
| Fall | Neue Schätzung | Überschreitung | Was Sie tun |
|---|---|---|---|
| Kleinere Mehrmengen | 8.600 € | 7,5 % | in der Regel unwesentlich, trotzdem kurz Bescheid geben |
| Estrich teilweise erneuern | 9.400 € | 17,5 % | mitten im Richtwert: sofort schriftlich anzeigen |
| Estrich komplett, dazu Leitungen | 10.400 € | 30 % | über allen Richtwerten: anzeigen, der Kunde darf kündigen |
| Kunde wünscht zusätzlich einen Heizkörper | zählt nicht mit | 0 % | als eigener Nachtrag anbieten |
Zusatzwünsche des Kunden und behördliche Auflagen bleiben bei der Frage, ob die Überschreitung wesentlich ist, außen vor (IHK Frankfurt am Main; ebenso HWK Frankfurt-Rhein-Main). Wir raten, schon ab etwa 10 % zu melden. Der Anruf ist unangenehm, gerade wenn der Kunde die Fliesen schon ausgesucht hat. Eine versäumte Anzeige kann Sie aber Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB kosten, und der Kunde erfährt von den Mehrkosten dann erst mit der Rechnung.
Zwischenfazit: Zeichnen sich etwa 10 % Mehrkosten ab, unterbrechen Sie die Arbeit an der betroffenen Stelle, schicken den Musterbrief und warten die Antwort ab. Zusatzwünsche des Kunden laufen als eigener Nachtrag.
Überschreitung anzeigen: Frist, Inhalt, Musterbrief
Eine absehbare wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zeigen Sie nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich an, also „ohne schuldhaftes Zögern“ (§ 121 Abs. 1 BGB). Praktisch: sobald Sie die Mehrkosten erkennen und bevor Sie weiterarbeiten. Die Anzeige braucht keine Form, schreiben Sie sie trotzdem, damit Sie den Zeitpunkt belegen können. Drei Dinge gehören hinein: der Grund, die neue Schätzung und die Bitte um eine Entscheidung.
Musterbrief: Anzeige der Überschreitung (Stand Oktober 2026)
Betreff: Kostenvoranschlag Nr. [Nummer] vom [Datum], voraussichtliche Mehrkosten
[Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr] [Nachname],
bei den Arbeiten an [Objekt] haben wir am [Datum] festgestellt, dass [Grund, zum Beispiel der Estrich auf rund 6 m² durchfeuchtet ist]. Das war bei der Besichtigung nicht zu erkennen.
Damit erhöhen sich die voraussichtlichen Kosten von [Betrag] € auf etwa [Betrag] € netto, das sind rund [Prozent] % mehr. Die geänderten Positionen finden Sie in der Anlage.
Bitte teilen Sie uns bis zum [Datum] mit, ob wir die Arbeiten so fortsetzen sollen. Bis dahin [ruhen die Arbeiten / führen wir nur die Arbeiten aus, die keinen Aufschub dulden: Beschreibung]. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer].
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
Anlage: geänderte Kostenaufstellung
Was danach passiert, hängt vom Kunden ab. Lässt er weiterarbeiten, rechnen Sie den tatsächlichen Aufwand ab (HWK Rheinhessen). Kündigt er wegen der Überschreitung, bekommen Sie nach § 649 Abs. 1 in Verbindung mit § 645 Abs. 1 BGB den Teil der Vergütung, der der geleisteten Arbeit entspricht. Dazu kommen Auslagen, die darin nicht enthalten sind.
Der Unterschied zur freien Kündigung ist die Vergütung für den Rest, abzüglich dessen, was Sie sparen. Im Bad-Beispiel sind 3.200 der 8.000 Euro erbracht, gerechnet mit den 8.000 Euro als vereinbarter Vergütung:
| Kunde kündigt | Ihnen steht zu | Bad-Beispiel |
|---|---|---|
| wegen wesentlicher Überschreitung (§ 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB) | Vergütung für die geleistete Arbeit plus Auslagen | 3.200 € |
| ohne Grund (§ 648 BGB) | vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, vermutet 5 % der Vergütung für den nicht erbrachten Teil | 3.200 € + 240 € = 3.440 € |
Der Kunde spart also 240 Euro, wenn er wegen der Überschreitung kündigt. Je knapper Sie schätzen, desto eher bekommt er diese Möglichkeit.
Versäumen Sie die Anzeige, haften Sie nach § 280 Abs. 1 BGB für den Schaden, der dem Kunden dadurch entsteht. Vor allem geht es um den Schaden, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigen konnte (HWK Frankfurt-Rhein-Main). Die Anzeigepflicht ist nach dem Merkblatt der HWK Rheinhessen nicht verletzt, wenn der Kunde die wesentliche Überschreitung schon selbst kennt. Ob schon der Kostenvoranschlag selbst Geld kosten darf, regelt eine eigene Vorschrift.
Darf ein Kostenvoranschlag Geld kosten?
Ja, aber nur nach ausdrücklicher Absprache. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag „im Zweifel nicht zu vergüten“. Eine Zahlungspflicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Das OLG Köln (Beschluss vom 27.06.2011, 19 U 45/11) hat eine solche Klausel für unwirksam erklärt. Begründung: Kostenvoranschläge haben ohne andere ausdrückliche Vereinbarung „als vorvertragliche Leistung unentgeltlich zu erfolgen“.
Lohnt sich das Verlangen überhaupt? Bei Aufträgen, für die Sie Leitungen orten, Dächer begehen oder Geräte öffnen müssen, ja. Schreiben Sie es dann in die Terminbestätigung, mit Betrag und dem Satz, dass Sie ihn bei Auftrag verrechnen. Das Verbraucherportal Bayern beschreibt einen solchen Streitfall: Ein Reparaturdienst verlangt 25 Euro für den Kostenvoranschlag, ohne es vorher gesagt zu haben, und bekommt sie nicht. Mit einem Hinweis vorab hätte er sie verlangen können.
Rechtslage im Überblick: Normen und Urteile
Die Überschreitung eines Kostenvoranschlags regelt seit 2018 § 649 BGB, manche Seiten nennen noch die alte Nummer § 650 BGB. Die Tabelle bündelt, was für den Kostenvoranschlag gilt (Stand Oktober 2026).
| Regel | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Kosten des Kostenvoranschlags | im Zweifel nicht zu vergüten | § 632 Abs. 3 BGB |
| Kündigung bei Überschreitung | bei wesentlicher Überschreitung darf der Kunde kündigen, Sie erhalten die Vergütung für die geleistete Arbeit | § 649 Abs. 1, § 645 Abs. 1 BGB |
| Anzeigepflicht | absehbare wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen | § 649 Abs. 2 BGB |
| Freie Kündigung | vereinbarte Vergütung abzüglich Ersparnis, vermutet 5 % der Vergütung für den nicht erbrachten Teil | § 648 BGB |
| Versäumte Anzeige | Schadensersatz bei Pflichtverletzung | § 280 Abs. 1 BGB |
| Vergütung per AGB | unwirksam, weil sie vom Grundgedanken des § 632 Abs. 3 abweicht | § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB; OLG Köln, 27.06.2011, 19 U 45/11 |
| Falsche Angaben des Kunden | Regel zur Überschreitung (§ 650 BGB a.F., heute § 649) gilt nicht, wenn der Kunde den Umfang falsch angegeben hat | BGH, 21.12.2010, X ZR 122/07 |
| Auftrag beim Privatkunden außerhalb Ihrer Geschäftsräume | ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung (im Fall fehlte das Muster-Widerrufsformular) kann der Kunde auch nach erledigter Arbeit widerrufen, dann gibt es weder Werklohn noch Wertersatz, im Fall 1.975,43 € | BGH, 20.02.2025, VII ZR 133/24 |
Die letzte Zeile betrifft Sie, wenn aus dem Kostenvoranschlag beim Kunden zu Hause gleich der Auftrag wird. Dann gehört die vollständige Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular dazu, wie im Handwerker Angebot Muster beschrieben.
Zwischenfazit: Der Kostenvoranschlag schützt Sie vor einem zu niedrigen Festpreis. Melden Sie Überschreitungen rechtzeitig, und notieren Sie Ihre Annahmen, damit der Kunde Mehrkosten nachvollziehen kann.
Vom Kostenvoranschlag zum Auftrag: was eine Anfrage wert ist
Bei einem Bad für 8.000 Euro und einem Auftrag aus jedem dritten Kostenvoranschlag ist jede Anfrage, für die Sie einen Kostenvoranschlag schreiben, rund 2.670 Euro Umsatz wert. Ob sie bei Ihnen landet, entscheidet sich oft schon vor dem Kostenvoranschlag. 87 % der Betriebe beobachten, dass Kunden individuelle Angebote und schnelle Erreichbarkeit erwarten (Umfrage von Bitkom Research unter 504 Betrieben, 2025, für den Digitalverband Bitkom). Setzen Sie in der Tabelle Ihre eigenen Zahlen ein:
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Auftragswert Bad, netto | 8.000 € |
| Aus jedem dritten Kostenvoranschlag wird ein Auftrag (Annahme) | 1 von 3 |
| Umsatz je Anfrage mit Kostenvoranschlag | rund 2.670 € |
| Zwei passende Anfragen mehr im Monat (Annahme) | rund 5.330 € Umsatz im Monat |
Werneburg Immobilien, ein Maklerbüro, hatte viele Besucher auf der Website, aber ein großer Teil ging ohne Beratung wieder, Kontakt lief über klassische Kontaktformulare. Wir haben dort einen KI-Chatbot eingebaut, der rund um die Uhr Fragen beantwortet und Anliegen erfasst. In vier Wochen kamen über 30 qualifizierte Anfragen, 12 % der Nutzer des Chatbots wurden zu Anfragen. Für Ihren Betrieb hieße das: Der Chatbot kann abends Gewerk, Ort, Maße und Wunschtermin abfragen, und Sie haben am Morgen die Grundlage für Termin und Kostenvoranschlag.
Gefunden werden, etwa bei der Suche nach „Badsanierung“ und Ihrem Ort, ist die andere Hälfte. Bei Tandel Immobilien, ebenfalls ein Maklerbüro, tauchte die Website im Mai 2.606-mal in den Google-Ergebnissen auf. Mit unserer Suchmaschinenoptimierung waren es im September 2026 28.692 Impressionen, elfmal mehr in vier Monaten, und die Klicks lagen 121 % über September 2025. Welche Wege Handwerksbetrieben neue Kunden bringen, vergleicht unser Beitrag Handwerker Aufträge finden, die Werbewege im Einzelnen Werbung für Handwerker. Und wenn der Auftrag erledigt ist, hilft der Beitrag zur Handwerkerrechnung bei der Schlussrechnung.
Kurzfazit: Ob die nächste Anfrage für ein Bad bei Ihnen ankommt, hängt auch an Ihrer Erreichbarkeit am Abend und Ihrer Sichtbarkeit bei Google. Mit einem sauberen Kostenvoranschlag gehen Sie dann den nächsten Schritt zum Auftrag.
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag kostenlos?
Im Zweifel ja: Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Geld verlangen können Sie, wenn Sie das vorher ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart haben. Eine Klausel nur in den AGB hat das OLG Köln für unwirksam erklärt (19 U 45/11).
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nein, er ist eine unverbindliche Schätzung, außer Sie vereinbaren etwas anderes, etwa mit „Festpreis“ oder „garantiert“. Abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand. Eine wesentliche Überschreitung müssen Sie dem Kunden aber vorher anzeigen (§ 649 Abs. 2 BGB).
Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die HWK Frankfurt-Rhein-Main nennt als Richtwert etwa 15 bis 20 %, in Ausnahmefällen bis 25 % (Stand 05/2025). Unwesentliche Mehrkosten muss der Kunde tragen. Weil die Quellen im Detail auseinanderliegen, empfehlen wir, schon ab etwa 10 % zu melden.
Ist ein Kostenvoranschlag eine Rechnung?
Nein. Der Kostenvoranschlag kommt vor dem Auftrag und schätzt die Kosten, die Rechnung kommt nach der Arbeit und fordert den tatsächlichen Betrag. Was in eine Rechnung gehört, steht in unserem Beitrag zur Handwerkerrechnung.
Was bekomme ich, wenn der Kunde wegen der Überschreitung kündigt?
Die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit plus Auslagen, die darin nicht enthalten sind (§ 649 Abs. 1 mit § 645 Abs. 1 BGB). Den vermuteten Anteil von 5 % der Vergütung für den nicht erbrachten Teil, der Ihnen bei einer freien Kündigung nach § 648 BGB zustünde, bekommen Sie nicht.
Nächster Schritt
Unsere kostenlose Potenzialanalyse zeigt, wie oft in Ihrer Region nach den Aufträgen gesucht wird, die sich für Sie lohnen. Und sie zeigt, wo Ihr Betrieb bei Google und in der KI-Suche steht und wer vor Ihnen liegt.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Bereit für Ihre eigene KI-Lösung?
Wir sorgen dafür, dass Kunden mit lohnenden Aufträgen Ihren Betrieb bei Google, in der Karte und in ChatGPT finden.










