Ein Bauvertrag-Muster aus Sicht des Handwerksbetriebs: zum Kopieren und als Word-Vorlage, mit Erklärung der wichtigen Klauseln, der Abgrenzung zum Verbraucherbauvertrag und Rechenbeispiel zur Kündigung.
Kurz gesagt:
- Für Privatkunden schreiben Sie den Bauvertrag nach BGB, denn dort wird jede Klausel der VOB/B einzeln geprüft.
- Ein einzelnes Gewerk ist in der Regel kein Verbraucherbauvertrag, auch nicht beim Neubau. Dann dürfen Sie eine Bauhandwerkersicherung verlangen.
- Ins Muster gehören Leistung, Preis, Termine, Abschläge, Abnahme, Änderungen, Kündigung in Schriftform und, je nach Ort des Abschlusses, die Widerrufsbelehrung.
- Kündigt der Kunde ohne Grund, behalten Sie die Vergütung minus Ersparnis und anderweitigem Verdienst. Für den offenen Teil vermutet das Gesetz 5 %.
Ein Bauvertrag-Muster für Handwerksbetriebe regelt mindestens Leistung, Vergütung, Ausführungszeit, Abschlagszahlungen, Abnahme, Änderungen, Mängel und Kündigung. Mit Privatkunden schließen Sie ihn nach dem BGB, denn die VOB/B wird gegenüber Verbrauchern Klausel für Klausel geprüft (BGH, Urteil vom 24.07.2008, VII ZR 55/07). Die beiden Gratis-Muster, die bei Google oben stehen, sind entweder veraltet oder erklären viel aus Sicht des Bauherrn. Unser Bauvertrag-Muster zum Kopieren ist aus Sicht des Betriebs geschrieben, und zu den wichtigen Klauseln steht, was sie Ihnen bringen (Stand Oktober 2026).
Bauvertrag Muster als Word-Vorlage
Die Word-Vorlage ist kostenlos und ohne Anmeldung: Bauvertrag Muster herunterladen (Word). Die Kopfzeile ist leer, dort setzen Sie Ihren Briefkopf ein. Alles zum Ausfüllen steht in eckigen Klammern, Klauseln für Sonderfälle sind als solche gekennzeichnet.
Gedacht ist das Bauvertrag-Muster für Aufträge über ein Gewerk oder einige Gewerke: Dach, Putz, Fenster, Heizung, Bad, Fassade. Für den schlüsselfertigen Neubau eines ganzen Hauses enthält es nur die Grundklauseln, eine Baubeschreibung ersetzt es nicht. Vor dem ersten Einsatz gleichen Sie den Text mit Ihren AGB ab und passen ihn an Ihr Gewerk an.
Zum Vergleich die beiden Muster im Einzelnen. Das Muster der Handwerkskammer Freiburg nach VOB/B hat zwei Seiten mit Leistung, Grundlagen, Auftragssumme, Zahlung, Bauwasser und Baustrom. Eine Klausel zu Abnahme, Terminen, Widerruf oder Kündigung fehlt. Laut Dateidaten stammt es von 2004, also aus der Zeit vor dem neuen Bauvertragsrecht von 2018. Das Muster von ZDB und Haus & Grund, dem Verband der Baubetriebe und dem Verband der Eigentümer, ist aktuell (Stand Mai 2025) und gründlich. Seine Erläuterungen sprechen beide Seiten an, viele Hinweise gelten aber dem Bauherrn.
Ein sauberer Vertrag schützt den Auftrag, den Sie schon haben. Wie Betriebe online an die Aufträge kommen, für die sich ein solcher Vertrag lohnt, zeigt unsere Seite Marketing für Handwerker.
Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag oder Einzelgewerk?
Ein einzelnes Gewerk für einen Privatkunden ist auch beim Neubau ein normaler Bauvertrag. Die Sonderregeln des Verbraucherbauvertrags greifen erst beim ganzen Haus oder einem Umbau dieser Größe. Ein Bauvertrag ist jeder Vertrag über die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks (§ 650a BGB). Ein Verbraucherbauvertrag liegt nur vor, wenn Sie für einen Privatkunden ein neues Gebäude bauen oder ein bestehendes erheblich umbauen (§ 650i BGB).
| Ihr Auftrag | Vertragsart | Was das für Sie heißt |
|---|---|---|
| Putz, Dach oder Fenster am Neubau eines Privatkunden, andere Gewerke vergibt er selbst | Bauvertrag, kein Verbraucherbauvertrag (BGH, VII ZR 94/22) | Bauhandwerkersicherung möglich, keine Baubeschreibung nach Art. 249 EGBGB, Widerruf nur bei Abschluss außer Haus oder im Fernabsatz |
| Badsanierung oder neue Heizung im Bestand | Bauvertrag | Bauhandwerkersicherung möglich, Widerruf nur bei Abschluss außer Haus oder im Fernabsatz |
| Kleine Reparatur oder Wartung, die für Konstruktion, Bestand und Gebrauch nicht wesentlich ist | Werkvertrag, kein Bauvertrag (§ 650a Abs. 2 BGB) | keine Sicherheit nach § 650f, keine Schriftform für die Kündigung nach § 650h |
| Ganzes Haus für einen Privatkunden oder ein Umbau dieser Größe | Verbraucherbauvertrag | Baubeschreibung (außer der Kunde oder sein Architekt plant), verbindlicher Fertigstellungstermin, Textform, eigenes Widerrufsrecht, Abschläge höchstens 90 %, 5 % Sicherheit für den Kunden |
| Auftrag von einer Firma, einem Bauträger oder Generalunternehmer | Bauvertrag unter Unternehmern | VOB/B unverändert als Ganzes vereinbar |
Ein Betrieb sollte an einem Neubau Innen- und Außenputz aufbringen, abgerechnet nach Einheitspreisen, Angebotssumme 28.699,61 Euro. Strittig wurde, ob die privaten Bauherren ihm eine Bauhandwerkersicherung stellen müssen. Der Bundesgerichtshof sagte 2023: Das war kein Verbraucherbauvertrag, weil der Betrieb nur ein einzelnes Gewerk übernommen hatte (BGH, Urteil vom 16.03.2023, VII ZR 94/22). Der Betrieb durfte deshalb von den privaten Bauherren eine Sicherheit nach § 650f BGB verlangen.
Ob Ihr Kunde trotzdem widerrufen darf, hängt am Ort des Abschlusses. Unterschreibt er bei sich zu Hause oder auf der Baustelle, gilt das Widerrufsrecht für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen. Was dann beiliegen muss, steht im Beitrag Widerrufsbelehrung Handwerker.
BGB oder VOB/B im Bauvertrag?
Mit Privatkunden vereinbaren Sie den Bauvertrag besser nach dem BGB. Die VOB/B ist ein Klauselwerk und gilt nur, wenn Sie sie vereinbaren. Gegenüber Unternehmern ist sie geschützt: Wird sie ohne Änderung als Ganzes einbezogen, prüft kein Gericht ihre einzelnen Klauseln (§ 310 Abs. 1 Satz 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Schutz nicht. Dort wird jede Klausel einzeln geprüft, auch wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart ist (BGH, VII ZR 55/07, Leitsatz a).
Seit 2018 enthält das BGB eigene Regeln für Bauverträge: Anordnungsrecht, Preis für Nachträge, Zustandsfeststellung, Schriftform der Kündigung. Vieles, wofür Betriebe früher die VOB/B brauchten, steht damit im Gesetz. Arbeiten Sie mit Privatkunden trotzdem nach VOB/B, müssen Sie ihnen den Text bei Vertragsschluss zugänglich machen (§ 305 Abs. 2 BGB). Das Kammer-Muster löst das mit dem Satz: „Es gilt die VOB/B, welche dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss im Wortlaut ausgehändigt wurde.“
Kurzfazit: Die VOB/B lohnt sich bei Aufträgen von Unternehmern. Bei Privatkunden verliert sie diesen Schutz, jede Klausel wird einzeln geprüft. Das Nötige regelt das BGB.
Das Bauvertrag-Muster zum Kopieren
Das Bauvertrag-Muster ist für einen Privatkunden und ein Gewerk geschrieben. Für Geschäftskunden nennen Sie die Preise netto und streichen die Klauseln, die nur für Verbraucher gelten.
Bauvertrag Muster für Handwerksbetriebe (Stand Oktober 2026)
Bauvertrag
zwischen [Vorname Nachname], [Straße Nr.], [PLZ Ort], Telefon [Nummer], E-Mail [Adresse] (Auftraggeber)
und [Name des Betriebs], vertreten durch [Name], [Straße Nr.], [PLZ Ort], Telefon [Nummer], E-Mail [Adresse] (Auftragnehmer)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer führt folgende Leistungen aus: [Gewerk und Leistung, zum Beispiel Erneuerung der Dacheindeckung].
(2) Ort der Ausführung: [Straße Nr., PLZ Ort, Gebäudeteil].
§ 2 Vertragsbestandteile und Ausführung
(1) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: dieser Vertrag, das Angebot Nr. [Nummer] vom [Datum] mit Leistungsverzeichnis, [Pläne, Zeichnungen, Baubeschreibung].
(2) Der Auftragnehmer führt die Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Hat er Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen Vorgaben des Auftraggebers oder gegen Vorleistungen anderer Unternehmer, teilt er sie dem Auftraggeber vor Beginn der betroffenen Arbeiten in Textform mit.
§ 3 Vergütung
[Variante A, Einheitspreise:] (1) Abgerechnet wird nach den Einheitspreisen des Angebots und den tatsächlich ausgeführten Mengen laut gemeinsamem Aufmaß. Die Angebotssumme beträgt [Betrag] € netto zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit [Betrag] € brutto.
[Variante B, Pauschalpreis; nicht gewählte Variante streichen:] (1) Für die Leistungen nach § 1 gilt ein Pauschalpreis von [Betrag] € netto zuzüglich Umsatzsteuer, derzeit [Betrag] € brutto.
(2) Zahlungen leistet der Auftraggeber auf das Konto [IBAN], [Bank].
§ 4 Änderungen und zusätzliche Leistungen
(1) Wünscht der Auftraggeber eine Änderung, erstellt der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 650b Abs. 1 BGB ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung.
(2) Einigen sich die Parteien nicht binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungswunsches, kann der Auftraggeber die Änderung in Textform anordnen (§ 650b Abs. 2 BGB). Die Vergütung richtet sich dann nach § 650c BGB.
(3) Mündliche Änderungswünsche bestätigt der Auftragnehmer vor der Ausführung in Textform.
[Optional:] (4) Der Auftragnehmer hinterlegt seine Urkalkulation bei Vertragsschluss in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber. Sie wird nur zur Berechnung von Nachträgen geöffnet (§ 650c Abs. 2 BGB).
§ 5 Ausführungszeit
(1) Beginn der Arbeiten: [Datum oder Kalenderwoche].
(2) Fertigstellung: [Datum oder Kalenderwoche]. [Nur bei Verbraucherbauvertrag Pflicht: verbindliches Fertigstellungsdatum, nur wenn das noch nicht möglich ist, die Dauer der Bauausführung in Wochen.]
(3) Wird der Auftragnehmer durch Umstände behindert, die er nicht zu vertreten hat, etwa Witterung, mit der bei Vertragsschluss nicht zu rechnen war, oder fehlende Vorleistungen anderer Gewerke, teilt er das dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mit. Die Termine nach Abs. 1 und 2 verschieben sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
§ 6 Abschlagszahlungen und Schlusszahlung
(1) Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen (§ 632a BGB).
[Optional, Zahlungsplan:] Die Abschläge werden nach Baufortschritt fällig: [Betrag] € nach [Bauabschnitt], [Betrag] € nach [Bauabschnitt]. Die Beträge entsprechen dem Wert des jeweiligen Abschnitts.
(2) Abschlagsrechnungen sind innerhalb von [Anzahl, zum Beispiel 14] Tagen nach Zugang zu zahlen.
(3) Die Schlusszahlung ist fällig nach Abnahme und Zugang einer prüfbaren Schlussrechnung.
[Optional:] (4) Für eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile, zum Beispiel Fenster oder Treppen, kann der Auftragnehmer einen Abschlag verlangen, wenn er dem Auftraggeber nach dessen Wahl Eigentum daran überträgt oder Sicherheit leistet.
[Nur bei Verbraucherbauvertrag:] (5) Abschlagszahlungen betragen insgesamt höchstens 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachträge (§ 650m Abs. 1 BGB).
§ 7 Sicherheiten
[Variante A, Abs. 1 und 2, wenn kein Verbraucherbauvertrag vorliegt:] (1) Der Auftragnehmer kann nach § 650f BGB Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung verlangen.
(2) Leistet der Auftraggeber die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen (§ 650f Abs. 5 BGB).
[Variante B, nur bei Verbraucherbauvertrag; nicht gewählte Variante streichen:] (1) Der Auftragnehmer leistet bei der ersten Abschlagszahlung Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Erhöht sich die Vergütung durch Änderungen um mehr als 10 %, leistet er bei der nächsten Abschlagszahlung weitere 5 % des zusätzlichen Vergütungsanspruchs. Auf Verlangen des Auftragnehmers wird die Sicherheit durch Einbehalt geleistet (§ 650m Abs. 2 BGB).
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf und setzt ihm dafür eine angemessene Frist von [Anzahl, zum Beispiel 14] Tagen.
(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, weist ihn der Auftragnehmer zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hin.
(3) Über die Abnahme fertigen die Parteien ein Protokoll an.
§ 9 Mängelansprüche
Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich nach §§ 634 ff. BGB. Ansprüche wegen Mängeln an einem Bauwerk verjähren in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB).
§ 10 Kündigung
(1) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (§ 650h BGB).
(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, gilt § 648 BGB. Eine Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 648a BGB.
(3) Nach einer Kündigung stellen die Parteien den Leistungsstand gemeinsam fest und unterschreiben darüber ein Protokoll.
§ 11 Widerrufsrecht
[Nur wenn Sie den Vertrag gemeinsam mit dem Auftraggeber außerhalb Ihrer Geschäftsräume schließen (bei ihm zu Hause, auf der Baustelle), wenn Sie ohne persönliches Treffen nur per Telefon, E-Mail oder Post verhandeln und abschließen oder wenn ein Verbraucherbauvertrag vorliegt. Sonst § 11 streichen und die folgenden Paragraphen neu nummerieren:] (1) Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular liegen als Anlage bei.
[Optional, wenn Sie vor Ende der Widerrufsfrist anfangen wollen und kein Verbraucherbauvertrag vorliegt:] (2) Der Auftraggeber verlangt ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnt. Ihm ist bekannt, dass er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen schuldet und dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat.
[Ort, Datum, Unterschrift des Auftraggebers zu Abs. 2]
§ 12 Mitwirkung des Auftraggebers und Form
(1) Der Auftraggeber stellt [Zufahrt, Baustrom, Bauwasser, Lagerfläche] [kostenlos / gegen Erstattung der Verbrauchskosten] zur Verfügung.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
Anlagen: Angebot mit Leistungsverzeichnis, Pläne, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular [nicht Beigelegtes streichen]
[Ort], [Datum]
Auftraggeber: [Unterschrift]
Auftragnehmer: [Unterschrift]
Bedenken, Nachträge, Abschläge: was die Klauseln bringen
Einige Klauseln des Musters gehen über das Gesetz hinaus und helfen Ihnen im Streit, vor allem diese drei. Viele andere wiederholen das Gesetz mit Absicht, denn Klauseln, die nur das Gesetz wiedergeben, prüft ein Gericht als AGB nur noch darauf, ob sie klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 3 BGB).
Muster-§ 2: Bedenken vor Beginn schriftlich
Sehen Sie ein Risiko in der Planung, im Untergrund oder in der Vorarbeit eines anderen Gewerks, schreiben Sie es dem Kunden, bevor Sie anfangen. Ein Satz per E-Mail genügt. Besteht der Kunde danach auf seiner Vorgabe, können Sie später belegen, dass Sie auf das Risiko hingewiesen haben.
Muster-§ 4: Änderungen nach 30 Tagen anordnen
Ändert der Kunde seine Wünsche, müssen Sie in der Regel ein Nachtragsangebot machen, bei einer bloßen Wunschänderung nur, wenn Ihnen die Ausführung zumutbar ist. Einigen Sie sich nicht binnen 30 Tagen, darf er die Änderung in Textform anordnen (§ 650b BGB). Bezahlt wird sie nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn (§ 650c BGB). Haben Sie Ihre Urkalkulation hinterlegt, wird vermutet, dass ein darauf aufbauender Nachtragspreis stimmt. Bis zur Einigung dürfen Sie 80 % der im Nachtragsangebot genannten Mehrvergütung in Abschlagsrechnungen ansetzen.
Der Baugewerbe-Verband ZDB schreibt in den Erläuterungen zu seinem Muster (PDF, Stand Mai 2025): „Eine nur mündlich ausgesprochene Anordnung ist unwirksam.“ Ein Wunsch, der auf dem Gerüst nebenbei fällt, ist schnell vergessen. Deshalb bestätigen Sie mündliche Wünsche vor der Ausführung per E-Mail, am besten noch am selben Tag.
Muster-§ 6: Abschläge nach Baufortschritt
Auf Abschläge haben Sie nach § 632a BGB einen Anspruch, auch ohne Zahlungsplan. Setzen Sie einen Plan auf, halten Sie die Beträge am Wert des jeweiligen Abschnitts: Gegenüber Privatkunden sind vorformulierte Abschläge, die wesentlich höher liegen, unwirksam (§ 309 Nr. 15 BGB). Für Fenster oder Treppen, die Sie eigens anfertigen, können Sie schon vor dem Einbau einen Abschlag verlangen, wenn der Kunde Eigentum oder eine Sicherheit erhält. Mehr dazu im Beitrag Abschlagszahlung Handwerker.
Sicherheit, Abnahme, Widerruf: wo Werklohn verloren geht
Muster-§ 7: Sicherheit für den Betrieb oder den Kunden
Beim normalen Bauvertrag können Sie für Ihre offene Vergütung plus 10 % für Nebenforderungen eine Sicherheit verlangen, etwa die Garantie einer Bank (§ 650f BGB). Die üblichen Kosten dafür erstatten Sie dem Kunden, höchstens 2 % im Jahr. Stellt er die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, dürfen Sie die Arbeit einstellen oder kündigen. Kündigen Sie deshalb, steht Ihnen die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich dessen, was Sie sparen oder anderweitig verdienen (§ 650f Abs. 5 BGB).
Ein BGH-Urteil zu einem Vertrag nach altem Recht zeigt, was danach mit Mängeln passiert: Der Betrieb kündigte, weil keine Sicherheit kam, und durfte danach die Beseitigung von Mängeln ablehnen. Der BGH entschied: Die Vergütung wird nur um den Wertanteil gekürzt, der auf den Mangel entfällt, geschätzt anhand der vereinbarten Preise, hier der Einheitspreise im Leistungsverzeichnis, und nur ausnahmsweise nach den Kosten der Mängelbeseitigung. Die genaue Höhe muss nun das Oberlandesgericht festlegen (BGH, Urteil vom 16.04.2025, VII ZR 236/23, Leitsatz 2 und Rn. 46).
Beim Verbraucherbauvertrag ist es umgekehrt: Dort stellen Sie dem Kunden eine Sicherheit von 5 % (§ 650m BGB), und § 650f ist ausgeschlossen.
Muster-§ 8: Abnahmefrist setzen, Hinweis geben
Die Abnahme macht, zusammen mit einer prüffähigen Schlussrechnung, die Schlusszahlung fällig (§ 650g Abs. 4 BGB) und startet die Verjährung der Mängelansprüche. Unangenehm wird es, wenn der Kunde nach der Fertigstellung einfach schweigt. Dann setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Abnahme. Nennt er darin keinen Mangel, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei Verbrauchern nur, wenn Sie ihn mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.
Beim OLG Brandenburg ging es um ein Einfamilienhaus, das ein Bauunternehmen für private Bauherren gebaut hatte. Die Bauherren übergaben eine Mängelliste, das Unternehmen setzte danach eine Frist zur Abnahme, und in dieser Frist nannten die Bauherren keinen Mangel. Das Gericht entschied 2024: Das Haus galt als abgenommen, die alte Liste reichte nicht. Für die Frist müssen auch nicht alle wesentlichen Mängel behoben sein: „Es muss nur vollständig fertiggestellt sein, ohne dass Restleistungen notwendig sind“ (Urteil vom 21.11.2024, 10 U 131/23, Rechtskraft nicht ersichtlich). Wie lange Sie Ihre Rechnung danach durchsetzen können, erklärt der Beitrag Verjährung Handwerkerrechnung.
Muster-§ 11: früher Beginn nur auf Verlangen
Hat der Kunde ein Widerrufsrecht und wollen Sie vor Ablauf der 14 Tage beginnen, lassen Sie ihn das ausdrücklich verlangen, wie in § 11 Abs. 2 des Musters. Nur dann schuldet er bei einem Widerruf Wertersatz, und nur mit korrekter Belehrung (§ 357a Abs. 2 BGB). Fehlt sie, kann der ganze Werklohn wegfallen (EuGH, Pressemitteilung zum Urteil vom 17.05.2023, C-97/22). Die Einzelheiten stehen im Beitrag Widerrufsbelehrung Handwerker.
Kurzfazit: Verlangen Sie die Sicherheit früh, setzen Sie die Abnahmefrist mit Hinweis und lassen Sie einen frühen Start vom Kunden ausdrücklich verlangen.
Kündigt der Kunde: Vergütung minus Ersparnis
Ihr Kunde darf jederzeit kündigen, bis das Werk fertig ist (§ 648 BGB). Sie behalten dann die vereinbarte Vergütung, abzüglich dessen, was Sie sparen oder anderweitig verdienen. Das Gesetz vermutet für den noch nicht erbrachten Teil 5 % der darauf entfallenden Vergütung. Kündigt eine Seite aus wichtigem Grund, bekommen Sie nur die Vergütung für das schon Gebaute (§ 648a Abs. 5 BGB). Schadensersatz bleibt daneben möglich. Nach einer solchen Kündigung kann jede Seite verlangen, den Leistungsstand gemeinsam festzustellen, und wer ohne triftigen Grund nicht mitwirkt, trägt die Beweislast für den Leistungsstand am Tag der Kündigung (§ 648a Abs. 4). § 10 Abs. 3 im Bauvertrag-Muster sieht die gemeinsame Feststellung für jede Kündigung vor. Jede Kündigung eines Bauvertrags braucht die Schriftform (§ 650h BGB). Eine E-Mail reicht nicht.

| Rechenbeispiel (Annahmen) | Betrag |
|---|---|
| Vereinbarte Vergütung Dacheindeckung | 30.000 € |
| Schon erbracht, als der Kunde ohne Grund kündigt | 12.000 € |
| Noch nicht erbracht | 18.000 € |
| Vermutete Vergütung für den Rest, 5 % von 18.000 € | 900 € |
| Anspruch des Betriebs | 12.900 € |
| Zum Vergleich: Kündigung aus wichtigem Grund | 12.000 € für das Gebaute, bei Mängeln weniger, Schadensersatz möglich |
Die 5 % sind eine Vermutung. Können Sie belegen, dass Ihnen mehr bleibt, etwa weil Material schon bestellt und nicht anders verwendbar ist, steht Ihnen mehr zu. Der Kunde kann umgekehrt belegen, dass es weniger ist.
Kurzfazit: Kündigt der Kunde ohne Grund, machen ein gemeinsam festgehaltener Leistungsstand und Ihre Kalkulation den Anspruch belegbar.
Verbraucherbauvertrag: was zusätzlich hineingehört
Bauen Sie für einen Privatkunden ein ganzes Haus oder einen Umbau dieser Größe, kommen Pflichten hinzu. Der Vertrag braucht die Textform (§ 650i Abs. 2 BGB). Vor der Unterschrift bekommt der Kunde eine Baubeschreibung in Textform (Art. 249 § 1 EGBGB), außer er oder sein Architekt macht die wesentlichen Planungsvorgaben (§ 650j BGB). Mindestens enthält sie nach Art. 249 § 2 EGBGB:
- Beschreibung des Gebäudes oder Umbaus
- Art und Umfang der Leistungen
- Pläne mit Raum- und Flächenangaben
- Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke und Qualitätsmerkmale
- je nach Bau Energie-, Brand- und Schallschutz, Haustechnik, Sanitär und Elektro
Der Vertrag muss außerdem einen verbindlichen Fertigstellungstermin nennen, und nur wenn der sich noch nicht angeben lässt, die Dauer der Bauausführung (§ 650k Abs. 3 BGB). Fehlt die Angabe, gilt die aus der Baubeschreibung. Unklarheiten in der Baubeschreibung gehen zu Ihren Lasten. Der Kunde hat ein eigenes Widerrufsrecht von 14 Tagen, außer bei notarieller Beurkundung. Die Frist beginnt erst mit einer korrekten Belehrung nach Art. 249 § 3 EGBGB (§ 650l, § 356e BGB).
Kurzfazit: Unser Bauvertrag-Muster ersetzt keine Baubeschreibung. Für den schlüsselfertigen Bau gibt es das Muster von ZDB und Haus & Grund.
Checkliste vor der Unterschrift
- Ist der Kunde Verbraucher oder Unternehmer?
- Ein Gewerk, eine kleine Reparatur oder ein ganzes Haus?
- Wo wird unterschrieben: in Ihren Räumen, beim Kunden oder per E-Mail?
- Liegen Angebot und Leistungsverzeichnis bei, mit Datum und Nummer?
- Einheitspreise oder Pauschale, und stimmt die Wahl zum Umfang?
- Termine eingetragen, beim Verbraucherbauvertrag verbindlich?
- Abschlagsplan nach Bauabschnitten, Beträge am Wert orientiert?
- Bei großem Auftrag: Sicherheit nach § 650f verlangt?
- Widerrufsbelehrung und Formular beigelegt, falls nötig, und Empfang quittiert?
- Wollen Sie vor Fristende anfangen: Verlangen des Kunden unterschrieben?
Vom Muster zum Auftrag: gefunden werden, schnell antworten
Laut ZDH, dem Dachverband des Handwerks, reichten im Ausbaugewerbe die Aufträge im ersten Quartal 2026 im Schnitt 9,9 Wochen, im Bauhauptgewerbe 13,2 Wochen (ZDH-Konjunkturbericht 1/2026, Antworten von 23.564 Unternehmen). Ein Ausbaubetrieb braucht im Schnitt also früher den nächsten Auftrag.
Aus der Immobilienbranche, in der wir bisher vor allem arbeiten, zwei Beispiele. Beim Maklerbüro FALC Immobilien in Hildesheim banden Anrufe täglich Zeit im Sekretariat, und nach Feierabend nahm niemand ab. Dann übernahm ein KI-Telefonassistent die bestehende Nummer. In drei Wochen gingen 104 Anrufe ein, 21 Gespräche führte er vollständig selbst. Daraus wurden 7 qualifizierte Anfragen, 2 von Immobilieneigentümern. Im Handwerk lautet die Frage: Wer nimmt den Anruf an, wenn das ganze Team auf der Baustelle steht? Das zweite Beispiel betrifft die KI-Suche: Bei der Google-Suche „immobilie bewerten in Murnau“ nennt die KI-Übersicht das Maklerbüro JD Homes unter den lokalen Maklern für die Vor-Ort-Bewertung. Als erste Quelle führt sie JD Homes (Aufnahme vom 22.10.2026). Für Handwerksbetriebe haben wir noch keine eigenen Zahlen. Welche Werbewege sich je Auftrag rechnen, vergleicht der Beitrag Werbung für Handwerker, das passende Angebot vor dem Vertrag liefert unser Handwerker Angebot Muster.
Normen und Urteile im Überblick
| Thema | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Bauvertrag | Herstellung, Umbau, Beseitigung eines Bauwerks; Instandhaltung nur, wenn wesentlich | § 650a BGB |
| Einzelgewerk beim Neubau | kein Verbraucherbauvertrag, Sicherheit nach § 650f möglich | BGH, 16.03.2023, VII ZR 94/22 |
| VOB/B mit Verbrauchern | jede Klausel wird geprüft | § 310 Abs. 1 BGB, BGH, 24.07.2008, VII ZR 55/07 |
| Änderungen | Angebot, nach 30 Tagen Anordnung in Textform, 80 % im Abschlag | § 650b, § 650c BGB |
| Abnahme | fiktiv nach Frist, bei Verbrauchern mit Hinweis in Textform | § 640 Abs. 2 BGB, OLG Brandenburg, 21.11.2024, 10 U 131/23 |
| Mängel | fünf Jahre beim Bauwerk | § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB |
| Sicherheit für den Betrieb | Vergütung plus 10 %, Kosten bis 2 % im Jahr, sonst Leistung verweigern oder kündigen | § 650f BGB, BGH, 16.04.2025, VII ZR 236/23 (altes Recht) |
| Freie Kündigung | Vergütung minus Ersparnis, Vermutung 5 % | § 648 BGB |
| Kündigung aus wichtigem Grund | Vergütung für das Gebaute, gemeinsame Feststellung des Leistungsstands | § 648a BGB |
| Form der Kündigung | Schriftform | § 650h BGB |
| Verbraucherbauvertrag | Textform, Baubeschreibung (außer der Kunde oder sein Architekt plant), Fertigstellungstermin, Widerruf, 90 %, 5 % | § 650i bis § 650m BGB, Art. 249 EGBGB |
Häufige Fragen
Was muss in einem Bauvertrag stehen?
Die Parteien, die Leistung mit Leistungsverzeichnis, die Vergütung als Einheitspreis oder Pauschale, Beginn und Fertigstellung, Abschläge, Abnahme, Mängelrechte und Kündigung. Bei Privatkunden kommt je nach Ort des Abschlusses die Widerrufsbelehrung dazu. Beim Verbraucherbauvertrag sind Baubeschreibung (außer der Kunde oder sein Architekt plant) und ein verbindlicher Fertigstellungstermin Pflicht.
Ist ein Bauvertrag nach VOB oder BGB zu erstellen?
Mit Privatkunden nach BGB. Die VOB/B ist gegenüber Verbrauchern nicht geschützt, jede Klausel wird einzeln geprüft. Das BGB regelt seit 2018 die wichtigen Bauthemen selbst. Mit Unternehmern, etwa Bauträgern oder Generalunternehmern, ist die VOB/B vor der Einzelprüfung geschützt, wenn sie unverändert als Ganzes vereinbart ist.
Gibt es eine Vorlage für einen Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?
Ja. Nach BGB gibt es unser Muster als Word-Datei, kostenlos und ohne Anmeldung, und das Muster von ZDB und Haus & Grund, Stand Mai 2025. Nach VOB/B gibt es das Muster der Handwerkskammer Freiburg. Es stammt laut Dateidaten von 2004, also aus der Zeit vor dem Bauvertragsrecht von 2018, und passt eher zu Aufträgen von Unternehmern.
Was steht Ihnen zu, wenn der Kunde kündigt?
Die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was Sie sparen oder anderweitig verdienen (§ 648 BGB). Für den nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz 5 % der darauf entfallenden Vergütung. Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, bekommen Sie nur das schon Gebaute bezahlt. Die Kündigung braucht die Schriftform, eine E-Mail reicht nicht.
Muss ein Bauvertrag schriftlich sein?
Ein normaler Bauvertrag ist auch mündlich wirksam, schriftlich lässt er sich aber beweisen. Der Verbraucherbauvertrag braucht die Textform, eine E-Mail reicht also. Die Kündigung eines Bauvertrags braucht immer die Schriftform, eine E-Mail reicht dafür nicht.
Nächster Schritt
Nehmen Sie Ihren nächsten Auftrag über ein Gewerk und gehen Sie die Checkliste vor der Unterschrift durch. Laden Sie dann die Word-Vorlage zum Bauvertrag-Muster, tragen Sie Ihre Firmendaten und Zahlungsfristen einmal ein und speichern Sie sie als Ihre eigene Vorlage.
Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Betrieb heute bei Google und in der KI-Suche dasteht und woher die Aufträge kommen könnten, die sich lohnen, schauen wir uns das gemeinsam an. Fordern Sie dafür die kostenlose und unverbindliche Potenzialanalyse auf unserer Seite für Handwerksbetriebe an.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
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