Welches Zahlungsziel Sie als Handwerksbetrieb im Angebot und auf der Rechnung nennen, was es rechtlich auslöst und welche Grenzen bei Privat- und Geschäftskunden gelten.
Kurz gesagt:
- Eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gibt es nicht. Ohne Absprache ist Ihr Werklohn mit der Abnahme fällig.
- Ausnahme: Beim Bauvertrag braucht es zusätzlich eine prüffähige Schlussrechnung.
- Ein Zahlungsziel nur auf der Rechnung löst laut BGH bei Privatkunden ohne Belehrung keinen Verzug aus. Vereinbaren Sie es im Angebot, Wortlaut zum Kopieren im Artikel. Bei Privatkunden mahnen Sie im Zweifel trotzdem.
- Wir empfehlen 14 Tage, bei Geschäftskunden höchstens 30.
Ein gesetzliches Zahlungsziel für Handwerker gibt es nicht: Ohne Absprache kann der Betrieb sein Geld sofort verlangen (§ 271 Abs. 1 BGB), beim Werkvertrag mit der Abnahme (§ 641 Abs. 1 BGB). Die oft genannten 30 Tage regeln etwas anderes, nämlich wann der Kunde spätestens in Verzug kommt (§ 286 Abs. 3 BGB). Stand Oktober 2026 gilt also: Die Frist legen Sie fest, und zwar vor dem Auftrag.
Das spüren Sie in der Kasse. Jede Woche, die Rechnungen offen sind, finanzieren Sie Material und Löhne für Ihre Kunden vor. Dazu kommt die Verhandlungslage: Wer um jeden Auftrag kämpft, nimmt nach unserer Einschätzung eher auch lange Zahlungsziele hin, mit genug Anfragen können Sie Bedingungen setzen und mehr von den Aufträgen nehmen, die sich lohnen. Wie das geht, zeigt Marketing für Handwerker.
Zahlungsziel, Fälligkeit, Verzug: der Unterschied
Die Fälligkeit sagt, ab wann Sie das Geld verlangen dürfen, das Zahlungsziel verschiebt diesen Zeitpunkt, der Verzug löst Zinsen aus. Ein von uns geprüfter Ratgeber eines Softwareanbieters schreibt: „Der Gesetzgeber räumt dem Schuldner aus Lieferung und Leistung eine Frist von 30 Tagen ein, um eine Rechnung zu begleichen“ (Stand 15.06.2023, Abruf 31.10.2026). Das stimmt so nicht: Die 30 Tage sind die späteste Grenze für den Verzug, mahnen können Sie schon vorher (§ 286 Abs. 1 BGB).
| Begriff | Bedeutung | Grundlage |
|---|---|---|
| Fälligkeit | ab wann Sie das Geld verlangen dürfen: beim Werkvertrag mit der Abnahme, beim Bauvertrag (Bau, Umbau, Wiederherstellung, wesentliche Instandhaltung) zusätzlich mit prüffähiger Schlussrechnung. Reagiert der Kunde nicht auf eine gesetzte Abnahmefrist, kann die Abnahme als erfolgt gelten, bei Privatkunden nur mit Hinweis | § 271 Abs. 1, § 641 Abs. 1, § 650a, § 650g Abs. 4, § 640 Abs. 2 BGB |
| Zahlungsziel | vereinbarte spätere Zahlung, ein Datum oder eine Frist | Vereinbarung, Grenzen in § 271a BGB |
| Verzug | ab hier schuldet der Kunde Zinsen | § 286, § 288 BGB |
Den Fälligkeitstag bestimmt also meist die Abnahme. Wie Sie die festhalten, steht im Beitrag zum Abnahmeprotokoll. Das OLG Hamm hat das im März 2026 für einen Heizungseinbau mit Festpreis in einem Satz gefasst: „Die Vergütung ist mit der Abnahme fällig geworden.“ (12 U 138/25, Revision zugelassen, die Fälligkeit stützt das Gericht auf § 641 BGB, nicht auf § 650g BGB.) Eine andere Frist müssen Sie also vorher vereinbaren.
Wo das Zahlungsziel stehen muss: Angebot oder Rechnung
Ein Zahlungsziel wirkt nur dann ohne Mahnung, wenn der Kunde es vereinbart hat, deshalb gehört es ins Angebot und nicht erst auf die Rechnung. Der BGH hat 2007 entschieden: Die Übersendung einer Rechnung „mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels“ begründet ohne die Belehrung nach § 286 Abs. 3 keinen Verzug (III ZR 91/07, Rechnung einer Physiotherapiepraxis an eine Privatpatientin). Die Folge trifft Handwerksbetriebe genauso, das ist unsere Einordnung. Bei vorformulierten Klauseln gegenüber Privatkunden kann § 309 Nr. 4 BGB dem Verzug ohne Mahnung Grenzen setzen, im Zweifel mahnen Sie trotzdem.
| Wo die Frist steht | Beispiel | Verzug ab | Norm |
|---|---|---|---|
| im angenommenen Angebot, mit festem Datum | „zahlbar bis 13.11.2026“ | Ablauf des Datums, ohne Mahnung, wenn die Abnahme erfolgt ist. Vorformuliert gegenüber Privatkunden im Zweifel trotzdem mahnen | § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB |
| im angenommenen Angebot, mit Frist ab Rechnung | „innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung“ | Geschäftskunden und ausgehandelte Vereinbarung: Ablauf der Frist ohne Mahnung, nach der Abnahme. Vorformuliert gegenüber Privatkunden: Mahnung einplanen | § 286 Abs. 2 Nr. 2, § 309 Nr. 4 BGB |
| nur auf der Rechnung | „bitte bis 13.11.2026 überweisen“ | erst mit Mahnung oder nach 30 Tagen; die 30 Tage gelten bei Privatkunden nur mit Hinweis | § 286 Abs. 1, Abs. 3 BGB |

Den Verzugshinweis als fertigen Satz und die Zinsrechnung finden Sie im Beitrag zur Handwerkerrechnung. Der Basiszinssatz liegt bei 1,52 Prozent (Bundesbank, ab 01.07.2026). Die Verzugszinsen betragen damit nach unserer Rechnung 6,52 Prozent für Privatkunden, für Geschäftskunden 10,52 Prozent plus 40 Euro Pauschale (§ 288 BGB).
Zwischenfazit: Auf der Rechnung löst das Zahlungsziel allein keinen Verzug aus, und vor dem genannten Datum dürfte eine Mahnung nach unserer Einordnung ins Leere gehen. Gute Zahlungsbedingungen für Handwerker stehen deshalb im Angebot, wie im Beitrag Angebot schreiben als Handwerker beschrieben, und werden auf der Rechnung nur wiederholt.
Zahlungsbedingungen zum Kopieren (Stand Oktober 2026)
Im Angebot oder Auftragsschein, für Privatkunden:
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme und Zugang der [beim Bauvertrag: prüffähigen] Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Im Angebot, für Geschäftskunden:
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von [14 oder 30] Tagen nach Abnahme und Zugang der [beim Bauvertrag: prüffähigen] Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Betrag innerhalb der Frist auf unserem Konto gutgeschrieben ist.
Mit Skonto, im Angebot:
Bei Zahlung innerhalb von [7 oder 10] Tagen nach Abnahme und Zugang der [beim Bauvertrag: prüffähigen] Rechnung gewähren wir [x] % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Sonst ist der volle Betrag innerhalb von [14] Tagen nach Abnahme und Zugang der [beim Bauvertrag: prüffähigen] Rechnung zu zahlen.
Auf der Rechnung:
Bitte zahlen Sie wie im Angebot vom [TT.MM.JJJJ] vereinbart innerhalb von [14] Tagen nach Zugang dieser Rechnung, bei Versand heute also bis zum [TT.MM.JJJJ].
Welches Zahlungsziel für Handwerker passt?
Wir empfehlen bei Privatkunden 14 Tage und bei Geschäftskunden 14 bis 30 Tage. Das ist unsere Einschätzung, eine gesetzliche Vorgabe oder einen belastbaren Handwerkswert haben wir nicht gefunden. 14 Tage lassen Zeit zum Prüfen und liegen deutlich vor der 30-Tage-Grenze.
Im Firmengeschäft lag das vereinbarte Zahlungsziel im ersten Halbjahr 2026 laut Creditreform, die selbst Inkasso verkauft, im Schnitt bei 32,21 Tagen, überfällige Rechnungen wurden im Schnitt 8,14 Tage nach Ablauf bezahlt. Im Bau lag der Verzug laut Creditreform im ersten Quartal 2026 bei 15,0 Tagen, ein Jahr zuvor bei 13,5. Die Zahlen betreffen Firmenzahlungen, nicht Privatkunden.
Wie viel Geld die Frist bindet, zeigt eine Rechnung mit Annahmen:
| Annahme: 40.000 Euro Rechnungen im Monat, pünktlich gezahlt | Wert |
|---|---|
| Im Schnitt offen bei 30 Tagen Ziel | rund 40.000 Euro |
| Im Schnitt offen bei 14 Tagen Ziel | rund 18.700 Euro |
| Unterschied, der dauerhaft länger beim Kunden liegt | rund 21.300 Euro |
| Zinsen darauf bei angenommenen 10 Prozent Kreditzins | rund 2.130 Euro im Jahr |
Was Ihnen am einzelnen Auftrag bleibt, rechnet Kalkulation für Handwerker durch. Größere Summen teilen Sie besser auf, Abschläge, Anzahlung und Vorkasse regelt der Beitrag zur Abschlagszahlung.
| Frage | Privatkunde | Geschäftskunde |
|---|---|---|
| Obergrenze für das Zahlungsziel | keine in § 271a BGB, der Verbraucher als Schuldner ist ausgenommen (Abs. 5 Nr. 2) | über 60 Tage nach Empfang der Leistung oder späterem Rechnungszugang nur ausdrücklich und nicht grob unbillig (§ 271a Abs. 1); dasselbe für eine Abnahmefrist über 30 Tage (Abs. 3); öffentliche Auftraggeber: über 30 Tage nur mit sachlichem Grund, über 60 unwirksam (Abs. 2) |
| Lange Fristen in AGB des Kunden | selten ein Thema, Privatkunden stellen in der Regel keine eigenen AGB | über 30 Tage im Zweifel unangemessen, wenn der Kunde kein Verbraucher ist (§ 308 Nr. 1a, § 310 Abs. 1 BGB) |
| Rechtzeitig gezahlt, wenn | laut BGH zur Wohnraummiete: Überweisungsauftrag rechtzeitig bei gedecktem Konto; die Übertragung auf Werklohn ist unsere Ableitung | Gutschrift auf Ihrem Konto rechtzeitig (EuGH C-306/06) |
| VOB/B vereinbart | wenn wirksam vereinbart, gilt dieselbe Frist; ob sie passt, behandelt der Beitrag Bauvertrag Muster | spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung, höchstens 60, wenn sachlich gerechtfertigt und ausdrücklich vereinbart (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B) |
Endet die Zahlungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, darf der Kunde am nächsten Werktag zahlen (§ 193 BGB). Bei einem Zugang am 31.10.2026 endet eine 14-Tage-Frist deshalb erst am Montag, dem 16.11.2026.
Skonto: was 2 Prozent im Jahr kosten
Skonto gilt nur, wenn Sie es vereinbart haben, und 2 Prozent für Zahlung nach 10 statt nach 30 Tagen entsprechen nach unserer Rechnung rund 37 Prozent Jahreszins. Bei Zahlung nach 7 statt 14 Tagen sind es rund 106 Prozent. Bei 40.000 Euro Rechnungen im Monat sind 2 Prozent auf 480.000 Euro im Jahr 9.600 Euro, wenn alle Kunden es ziehen. 20 Tage früheres Geld (rund 26.700 Euro) kosten bei angenommenen 10 Prozent Kreditzins rund 2.670 Euro. Eine gesetzliche Skontoregel haben wir nicht gefunden, in der VOB/B steht ausdrücklich: „Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig“ (§ 16 Abs. 5 Nr. 2).
Uns stört an Skonto der Preis, wir raten selten dazu. Brauchen Sie das Geld schneller, ist ein kürzeres Zahlungsziel billiger als ein Rabatt. Geben Sie trotzdem Skonto, muss es vorher in die Kalkulation: Im Beispiel unserer Kalkulation wären 2 Prozent auf 3.815,54 Euro netto rund 76 Euro, fast ein Viertel der 326,28 Euro Überschuss. Nennen Sie auf der Rechnung Frist und Betrag. Jede Angabe muss stimmen, denn eine falsche Rechnung kann Sie später die Zinsen kosten.
Wenn der Kunde nicht pünktlich zahlt: erst die Rechnung prüfen
Eine fehlerhafte Rechnung kann den Verzug bremsen, deshalb prüfen Sie zuerst Ihre eigene Rechnung. Nach dem OLG Frankfurt (17.03.2026, 9 U 95/25) kommt der Schuldner nicht in Verzug, wenn er „eine fehlerhafte Rechnung erhalten hat und er nicht in der Lage ist, die wirklich geschuldete Forderung selbst auszurechnen“. Dort liefen Zinsen auf den größten Teil erst ab der Korrektur. Kein Handwerksfall, aber das kann auch Ihre Rechnungen treffen, das ist unsere Einordnung.
Das OLG Hamm (13.03.2026, 12 U 138/25) gibt dem Kunden bei einem Heizungseinbau ein weiteres Recht: Er darf die ganze Vergütung zurückhalten, jedenfalls wenn beide Seiten die Rechnung für korrekturbedürftig halten und er sie steuerlich absetzen will. Das wirkt aber erst, wenn er sich darauf beruft, bis dahin liefen im Fall 506,73 Euro Zinsen (Revision zugelassen). Stimmt die Rechnung nicht, korrigieren Sie sie sofort. Stimmt sie, mahnen Sie. Welche Fristen dann noch laufen, steht im Beitrag zur Verjährung der Handwerkerrechnung.
Zwischenfazit: Bevor Sie mahnen, brauchen Sie eine kurze Frist im Angebot und eine Rechnung ohne Fehler. Dazu kommt die Auswahl der Kunden.
Kunden auswählen: Zahlungsbedingungen im ersten Gespräch nennen
Nennen Sie Ihr Zahlungsziel schon im ersten Gespräch, denn nach unserer Einschätzung lassen sich Zahlungsbedingungen leichter durchsetzen, wenn Sie nicht auf jeden Auftrag angewiesen sind.
Für Handwerksbetriebe haben wir noch keine eigenen Zahlen, aber Ergebnisse aus Maklerbüros. Beim Maklerbüro Mezzarano Wüstenrot Immobilien steht ein Ratgeber zur Frage „wie mein haus in hermeskeil vermieten oder verkaufen“ bei Google auf Platz 1. Die KI-Übersicht zitiert die Website als Quelle (Aufnahme vom 22.10.2026). Die Aufnahme belegt den Platz bei dieser Suche, noch keine Zahl an Anfragen. Mehr Auswahl entsteht erst, wenn daraus Anfragen werden.
Beim Maklerbüro FALC Immobilien in Hildesheim banden Anrufe täglich Zeit im Sekretariat, außerhalb der Bürozeiten war niemand erreichbar. Dann kam eine KI-Telefonassistenz in die bestehende Nummer. In drei Wochen gingen 104 Anrufe ein, sie führte 21 Gespräche selbst, daraus wurden 7 qualifizierte Anfragen. Der Fall zeigt, dass sich Anrufe schon im ersten Gespräch vorsortieren lassen, zu Zahlungsbedingungen sagt er nichts. Klären Sie im ersten Gespräch auch Art und Umfang. Verlangt jemand 60 Tage, rechnen Sie das ins Angebot ein oder sagen ab. Festhalten müssen Sie die Frist trotzdem im Angebot. Welche Wege Aufträge bringen, vergleicht Handwerker Aufträge finden.
Normen und Urteile im Überblick
| Thema | Regel | Grundlage |
|---|---|---|
| Fälligkeit ohne Absprache | sofort | § 271 Abs. 1 BGB |
| Werkvertrag | mit der Abnahme | § 641 Abs. 1 BGB, OLG Hamm 13.03.2026, 12 U 138/25 (Revision zugelassen) |
| Bauvertrag | Abnahme und prüffähige Schlussrechnung, prüffähig gilt nach 30 Tagen ohne begründete Einwendungen. Ein 14-Tage-Ziel greift nur, wenn die Rechnung wirklich prüffähig ist | § 650g Abs. 4 BGB |
| Obergrenze | über 60 Tage nur ausdrücklich und nicht grob unbillig, nicht für Verbraucher als Schuldner; Abnahmefrist über 30 Tage ebenso, öffentliche Auftraggeber enger | § 271a Abs. 1 bis 3, Abs. 5 Nr. 2 BGB |
| Kunden-AGB | unangemessen lange Zahlungsfrist unwirksam, über 30 Tage im Zweifel | § 308 Nr. 1a BGB |
| Verzug | Mahnung, Datum im Vertrag, 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung | § 286 Abs. 1 bis 3 BGB |
| Einseitiges Ziel auf der Rechnung | bei Privatkunden kein Verzug ohne Belehrung, bei Geschäftskunden nach 30 Tagen auch ohne | BGH 25.10.2007, III ZR 91/07; § 286 Abs. 3 BGB |
| Fehlerhafte Rechnung | kein Verzug, wenn nicht selbst ausrechenbar | OLG Frankfurt 17.03.2026, 9 U 95/25, § 286 Abs. 4 BGB |
| Rechtzeitige Zahlung | im Geschäftsverkehr Gutschrift, bei Wohnraummiete Zahlungsauftrag | EuGH 03.04.2008, C-306/06; BGH 05.10.2016, VIII ZR 222/15; § 270 BGB |
| Fristende | Samstag, Sonntag, Feiertag: nächster Werktag | § 193 BGB |
| VOB/B (Fassung 2016) | Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang, höchstens 60, wenn sachlich gerechtfertigt und ausdrücklich vereinbart; nicht vereinbartes Skonto unzulässig | § 16 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 2 VOB/B |
Häufige Fragen
Wie lange ist das Zahlungsziel beim Handwerker?
Eine gesetzliche Länge gibt es nicht. Ohne Absprache ist die Vergütung beim Werkvertrag mit der Abnahme fällig. Wir empfehlen bei Privatkunden 14 Tage, bei Geschäftskunden 14 bis 30 Tage, im Angebot vereinbart.
Wie lange darf sich ein Handwerker mit der Rechnung Zeit lassen?
Bei steuerpflichtigen Arbeiten an Haus oder Grundstück muss die Rechnung auch an Privatkunden binnen sechs Monaten kommen (§ 14 Abs. 2 UStG), Einzelheiten stehen im Beitrag zur Handwerkerrechnung. Solange die prüffähige Schlussrechnung fehlt, ist beim Bauvertrag auch die Vergütung nicht fällig.
Was passiert, wenn auf der Rechnung kein Zahlungsziel steht?
Die Vergütung ist nach der Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart wurde, fällig. Der Kunde kommt aber erst durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Die 30 Tage gelten bei Privatkunden nur mit Hinweis darauf.
Können Sie „sofort fällig“ auf die Rechnung schreiben?
Ja, das entspricht der Rechtslage, nach der Abnahme und wenn nichts anderes vereinbart wurde. Verzug löst der Satz allein aber nicht aus. Dafür brauchen Sie eine Mahnung oder die 30-Tage-Regel mit Hinweis.
Darf ein Kunde 60 Tage Zahlungsziel verlangen?
Ein Geschäftskunde darf es vorschlagen, Sie müssen nicht zustimmen. Steht es nur in seinen AGB, sind über 30 Tage im Zweifel unangemessen. Über 60 Tage braucht es eine ausdrückliche Vereinbarung, die nicht grob unbillig ist.
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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
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