Ein AGB-Muster aus Sicht des Handwerksbetriebs, zum Kopieren und als Word-Vorlage. Dazu 15 typische Klauseln mit Norm, 11 davon mit Urteil, getrennt nach Privat- und Geschäftskunden, und die Regeln für die Einbeziehung.
Kurz gesagt:
- AGB sind für Handwerksbetriebe keine Pflicht. Ohne sie gilt das BGB.
- Bei Privatkunden verbietet § 309 BGB viel, etwa die kürzere Frist für Mängel am Bauwerk. Wichtigste Ausnahme: Bei Geschäftskunden gilt er nicht direkt.
- Privatkunden binden AGB nur, wenn Sie bei Vertragsschluss darauf hinweisen und der Text zumutbar erreichbar ist.
- Das AGB Handwerker Muster hat 12 Paragrafen, dazu gibt es die Word-Vorlage und 15 Klauseln mit Norm, 11 davon mit Urteil.
AGB sind für Handwerksbetriebe keine Pflicht, und gegenüber Privatkunden setzt ihnen das Gesetz enge Grenzen: § 309 BGB verbietet unter anderem, die fünfjährige Frist für Mängel am Bauwerk zu verkürzen. Fällt eine Klausel durch, gilt an ihrer Stelle das Gesetz (§ 306 Abs. 2 BGB). Wie schnell das geht, zeigt ein Urteil von 2025: Das OLG Bamberg untersagte einem Fertighausanbieter 30 von 35 Klauseln. Unser AGB-Muster für Handwerker ist an diesen Grenzen ausgerichtet, dazu kommen 15 typische Klauseln mit Norm, getrennt nach Privat- und Geschäftskunden (Stand Oktober 2026).
AGB Handwerker Muster als Word-Vorlage und zum Kopieren
Die Word-Vorlage ist kostenlos und ohne Anmeldung: AGB Handwerker Muster herunterladen (Word), dazu die PDF-Ansicht. Die Kopfzeile ist leer, dort setzen Sie Ihren Briefkopf ein. Alles zum Ausfüllen steht in eckigen Klammern, Klauseln für Sonderfälle sind als solche gekennzeichnet.
Gedacht ist das Muster für Betriebe, die einbauen, montieren oder reparieren, für Privat- und für Geschäftskunden. AGB regeln, was für alle Aufträge gleich ist. Leistung, Preis und Termine des einzelnen Auftrags stehen im Angebot oder im Bauvertrag, und was dort einzeln vereinbart ist, geht den AGB vor (§ 305b BGB).
Ein Streit über eine Klausel kostet Baustellenzeit und sichert bestenfalls den Auftrag, den Sie schon haben. Wie Betriebe online mehr von den Aufträgen bekommen, die sich lohnen, zeigt unsere Seite Marketing für Handwerker.
Das Muster hat 12 Paragrafen und verzichtet auf ein Aufrechnungsverbot und eine salvatorische Klausel. Das OLG Bamberg hat 2025 eine weite Aufrechnungsklausel und eine salvatorische Klausel beanstandet.
AGB Handwerker Muster (Stand Oktober 2026)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von [Name des Betriebs]
Fassung vom [Monat Jahr]
§ 1 Geltung
(1) Diese Bedingungen gelten für Aufträge über Leistungen von [Name des Betriebs], [Straße Nr.], [PLZ Ort] („wir“), an Verbraucher und Unternehmer (Kunde).
(2) Einzelvereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Angebot und Kostenanschlag
(1) Unsere Angebote gelten [Anzahl, zum Beispiel 30] Tage ab Angebotsdatum, wenn dort nichts anderes steht.
(2) Ein Kostenanschlag ist kostenlos. Eine Vergütung schuldet der Kunde nur, wenn wir sie vor Beginn der Arbeiten im Einzelfall vereinbart haben.
§ 3 Preise
(1) Für Verbraucher nennen wir Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer. Unternehmern nennen wir Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die der Kunde wünscht, berechnen wir nach gesonderter Vereinbarung in Textform (zum Beispiel E-Mail).
[Optional, nur wenn die Leistung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht wird:] (3) Ändern sich unsere Material- oder Lohnkosten für diesen Auftrag zwischen Vertragsschluss und Ausführung, passen wir den Preis um den nachgewiesenen Betrag an. Das gilt für Erhöhungen und für Senkungen. Steigt der Preis um mehr als [Prozentsatz] %, kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach unserer Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Zahlung
(1) Wir können Abschlagszahlungen in Höhe des Werts der erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen (§ 632a BGB).
(2) Rechnungen sind innerhalb von [Anzahl, zum Beispiel 14] Tagen nach Zugang zu zahlen. Die Schlussrechnung wird nach der Abnahme fällig.
(3) Skonto gilt nur, wenn es im Angebot steht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Das endet, sobald sie durch den Einbau wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Gebäudes werden.
§ 6 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt zum vereinbarten Termin für den Zugang zum Einsatzort und stellt [Strom, Wasser, Lagerfläche] im üblichen Umfang zur Verfügung.
§ 7 Termine und Behinderungen
(1) Termine sind verbindlich, wenn wir sie als verbindlich bezeichnet haben.
(2) Werden wir durch Umstände behindert, die wir nicht zu vertreten haben, teilen wir das dem Kunden unverzüglich in Textform mit. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung fordern wir den Kunden zur Abnahme auf und setzen ihm dafür eine angemessene Frist.
(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Einen Verbraucher weisen wir zusammen mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hin.
§ 9 Mängel
(1) Die Rechte des Kunden bei Mängeln richten sich nach dem Gesetz. Sie verjähren bei einem Bauwerk in fünf Jahren, bei der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache in zwei Jahren, jeweils ab Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt § 634a Abs. 3 BGB.
[Optional, nur für Reparatur und Wartung, die kein Bauwerk betreffen und bei denen keine neuen Sachen an Verbraucher geliefert werden:] (2) Abweichend von Abs. 1 verjähren Mängelansprüche bei diesen Arbeiten in einem Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht für Schadensersatz nach § 10 Abs. 1, für arglistig verschwiegene Mängel und bei einer Garantie.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die den Vertrag erst durchführbar macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Kündigung
Kündigt der Kunde ohne wichtigen Grund, gilt § 648 BGB. Eine Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach § 648a BGB.
§ 12 Verbraucherschlichtung und Gerichtsstand
[Variante A:] (1) Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet.
[Variante B; nicht gewählte Variante streichen:] (1) Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teil: [Name, Anschrift, Webseite der Stelle].
(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist Gerichtsstand [Ort unseres Sitzes].
Brauchen Handwerker überhaupt AGB?
Nein, kein Gesetz verpflichtet Handwerksbetriebe zu AGB, und ohne sie gilt das BGB. Den Nutzen halten wir für überschätzt: Wer nur für Privatkunden arbeitet, gewinnt mit AGB weniger, als er erwartet, weil § 309 BGB gerade die Klauseln verbietet, die ihm am meisten brächten.
Nutzen bringen AGB trotzdem. Sie legen Abläufe fest, die das Gesetz offenlässt, etwa Zahlungsziel, Zugang zur Baustelle und was mit Material vor dem Einbau geschieht. Bei Geschäftskunden ist der Spielraum größer, weil § 305 Abs. 2 und § 309 BGB nicht direkt gelten.
Zwei Regeln gelten auch ohne eigenes AGB-Dokument:
- Auch das Kleingedruckte im Angebot ist AGB. AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Bedingungen, die Sie dem Kunden stellen, außer was Sie im Einzelnen ausgehandelt haben (§ 305 Abs. 1 BGB). Bei Privatkunden wird eine vorformulierte Klausel sogar dann geprüft, wenn Sie sie nur einmal verwenden wollen und der Kunde auf den Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (§ 310 Abs. 3 BGB).
- Wer eine Website hat oder AGB verwendet, muss etwas zur Verbraucherschlichtung sagen. § 36 VSBG verlangt die Angabe, ob Sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Ausgenommen davon ist, wer am 31.12. des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Haben Sie sich zur Teilnahme verpflichtet, müssen Sie die Stelle aber in jeder Größe nennen, auf der Website und zusammen mit den AGB. § 12 des Musters enthält beide Varianten.
Kurzfazit: AGB lohnen sich vor allem, wenn Sie auch für Firmen arbeiten oder wiederkehrende Abläufe festlegen wollen.
AGB wirksam einbeziehen: Hinweis, Text, Einverständnis
Gegenüber Privatkunden werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn drei Dinge bei Vertragsschluss erfüllt sind: ein ausdrücklicher Hinweis, die zumutbare Möglichkeit, den Text zu lesen, und das Einverständnis des Kunden (§ 305 Abs. 2 BGB). Bei Geschäftskunden gilt diese Vorschrift nicht (§ 310 Abs. 1 BGB), vereinbart werden müssen die AGB trotzdem.
| Weg | Privatkunde | Geschäftskunde |
|---|---|---|
| Hinweis im Angebot, AGB liegen bei, Kunde nimmt an | wirksam einbezogen | wirksam einbezogen |
| Hinweis im Angebot mit Link auf die Website | Hinweis erfüllt, der Text muss zumutbar erreichbar sein. Ob ein Link reicht, hat der BGH nicht entschieden | wirksam, wenn die Einigung feststeht |
| Aushang im Büro oder Laden | nur, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses kaum möglich ist. Beim Auftrag mit Angebot ist das nicht der Fall | möglich, wenn die Einigung feststeht |
| Erst in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung | zu spät, das Gesetz verlangt den Hinweis „bei Vertragsschluss“ | unter Kaufleuten kann ein Bestätigungsschreiben genügen (OLG Hamm, 19.05.2015, 7 U 26/15, Rn. 41, die AGB lagen dort schon aus den Verhandlungen vor) |
Am Link hängt noch ein zweites Risiko. Ein Telefonanbieter verwendete auf einem Papierformular den Satz „Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar über www.1n.de/agb)“. Der Bundesgerichtshof sah darin 2025 eine dynamische Verweisung: Der Kunde weiß nicht, welche Fassung gilt, die Klausel ist deshalb nicht klar genug (BGH, Urteil vom 10.07.2025, III ZR 59/24, Rn. 20, nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ob der Link für die Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 reicht, war nicht Gegenstand des Verfahrens (Rn. 13). Ein Handwerksfall ist es auch nicht, der Gedanke lässt sich aber übertragen.
Diesen Satz setzen Sie ins Angebot, die AGB legen Sie bei:
Hinweis auf die AGB im Angebot
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom [Monat Jahr], die diesem Angebot beiliegen.
Kurzfazit: Legen Sie die AGB dem Angebot bei und nennen Sie die Fassung.
15 Klauseln im Check: was trägt, was unwirksam ist
Gegenüber Privatkunden scheitern AGB vor allem an § 309 BGB, der ohne Abwägung gilt. Bei Geschäftskunden prüft das Gericht nach § 307 BGB, ein Verstoß gegen § 309 ist dabei ein Indiz für die Unwirksamkeit (BGH, Urteil vom 19.09.2007, VIII ZR 141/06, Rn. 20, Gebrauchtwagenkauf). „Rat“ heißt in der Tabelle: Wir haben dazu kein Urteil gefunden, das ist unsere Einschätzung.

| Klausel | Privatkunde | Geschäftskunde | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Angebot befristen | zulässig. Behalten Sie sich die Annahme eines Kundenauftrags vor, darf die Frist nicht unangemessen lang sein | zulässig | § 148, § 308 Nr. 1 BGB |
| Preis anpassen | nicht für Leistungen innerhalb von vier Monaten. Danach nur in beide Richtungen und nachvollziehbar | Rat: genauso halten | § 309 Nr. 1, OLG Bamberg, 3 UKl 13/24 e, Rn. 34, 46 bis 48 |
| Kostenanschlag kostet Geld | per AGB riskant, per Einzelabrede möglich | Rat: Einzelabrede treffen | § 632 Abs. 3 BGB, OLG Karlsruhe, 19 U 57/05 (Leitsatz) |
| Abschläge, Vorkasse | Abschläge nach Wert der Leistung, nicht wesentlich höher. Volle Zahlung vor dem Einbau unwirksam | Rat: am Wert der Leistung ausrichten | § 632a Abs. 1, § 309 Nr. 15 BGB, BGH, VII ZR 162/12 |
| Zahlungsziel | zulässig. Ohne Mahnung kommt der Kunde spätestens nach 30 Tagen in Verzug, wenn die Rechnung darauf hinweist | zulässig | § 286 Abs. 3 BGB |
| VOB/B vereinbaren | kein Schutz, einzelne Klauseln werden geprüft, siehe Bauvertrag Muster | geschützt, wenn unverändert als Ganzes einbezogen | § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB, BGH, VII ZR 55/07 |
| Aufrechnung ausschließen | unwirksam bei unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen, weitere Einschränkungen fallen ebenfalls | riskant, der BGH kippte eine solche Klausel im Architektenvertrag | § 309 Nr. 3, Bamberg Rn. 91, 97, BGH, VII ZR 209/07 (altes AGBG) |
| Eigentumsvorbehalt | zulässig bis zum Einbau | zulässig bis zum Einbau | § 946 BGB |
| Abnahme gilt als erteilt | nur nach Frist und Hinweis in Textform. 14 Tage nach Inbenutzungsnahme unwirksam | nach angemessener Frist, ohne Hinweispflicht, Ablauf im Abnahmeprotokoll | § 640 Abs. 2 BGB, Bamberg Rn. 152 bis 155 |
| Gewährleistung verkürzen | Bauwerk: nein. Reparatur und Wartung: mindestens ein Jahr. Lieferung neuer Sachen: zwei Jahre, bei Baumaterial, das im Bauwerk einen Mangel verursacht hat, fünf Jahre ohne Verkürzung | Rat: beim Bauwerk bei 5 Jahren bleiben, Verkürzung ist riskant | § 309 Nr. 8 b ff, § 634a, § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 476 Abs. 2 BGB, Bamberg Rn. 160 |
| Haftung begrenzen | kein Ausschluss bei Leben, Körper, Gesundheit oder grobem Verschulden | vollständiger Ausschluss bei grobem Verschulden unwirksam | § 309 Nr. 7, BGH, VIII ZR 141/06, Rn. 23 |
| Pauschale bei Kündigung | nur auf den offenen Teil und mit Gegenbeweis. 5 % auf die Gesamtvergütung ohne Gegenbeweis unwirksam | Rat: auf den offenen Teil beziehen, Gegenbeweis zulassen | § 648 BGB, § 308 Nr. 7, Bamberg Rn. 145 bis 149, BGH, VII ZR 161/10 |
| Gerichtsstand | grundsätzlich nur ausdrücklich und schriftlich nach Entstehen des Streits, oder für den Fall, dass der Kunde ins Ausland zieht oder sein Aufenthalt unbekannt ist | vereinbar, wenn Ihr Betrieb Kaufmann ist und der Kunde Kaufmann oder öffentlich-rechtlich | § 38 ZPO |
| Schriftform für alles | doppelte Schriftformklausel unwirksam. Für Erklärungen des Kunden höchstens Textform | Vorrang der Einzelabrede bleibt | § 305b, § 309 Nr. 13 BGB, Bamberg Rn. 178 |
| Salvatorische Klausel | wegen § 306 Abs. 2 unwirksam | Rat: weglassen, das Gesetz regelt die Folge | Bamberg Rn. 181 |
Die Tabelle stützt sich oft auf Bamberg, weil das Urteil so viele Klauseln auf einmal prüft (Urteil vom 19.02.2025, 3 UKl 13/24 e, Rn. 18, Verbandsklage, Revision nicht zugelassen). Untersagt wurden etwa 2 Jahre statt 5 für die vom Feuer berührten Teile einer Heizungsanlage (Rn. 160). Ein Handwerksfall ist es nicht, denn ein ganzes Haus ist kein einzelnes Gewerk. Die geprüften Normen gelten nach unserer Einschätzung aber genauso für den Werkvertrag eines Betriebs mit Privatkunden. Wie sich Preisklauseln bei laufenden Verträgen verhalten, steht im Beitrag Wartungsvertrag Muster, den Zahlungsplan erklärt Abschlagszahlung Handwerker.
Auch umgekehrt schützt Sie das AGB-Recht. Legt Ihnen ein Auftraggeber seine Bedingungen vor, gilt § 307 ebenfalls: 2026 kippte der BGH eine Klausel, nach der eine Sicherheit erst nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche zurückzugeben war (Urteil vom 07.05.2026, VII ZR 107/25).
Kurzfazit: Bei Privatkunden ist das Muster nah am Gesetz, weil mehr nicht trägt. Mehr Spielraum haben Sie bei Geschäftskunden, aber auch dort gilt § 307.
Eigentumsvorbehalt und Kündigung: zwei Klauseln mit Folgen in Euro
Der Eigentumsvorbehalt schützt Sie nur bis zum Einbau: Wird die Sache wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, erstreckt sich das Eigentum am Grundstück auf sie (§ 946 BGB). Stellen Sie sich neue Fenster für 8.000 Euro vor, eingebaut und nicht bezahlt. Sie können sie nicht als Ihr Eigentum zurückholen, auch wenn Ihre AGB den schönsten Vorbehalt enthalten. Es bleiben:
- Ihr Anspruch auf die Vergütung (§ 631 Abs. 1 BGB)
- die Sicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers (§ 650e BGB)
- außerhalb des Verbraucherbauvertrags (Neubau oder erheblicher Umbau für Privatkunden) die Sicherheit nach § 650f BGB
Deshalb setzt § 4 des Musters auf Abschläge: Angenommen, von diesen Fenstern sind 5.000 € abgerechnet und bezahlt. Dann hängen im Streit 3.000 € offen statt 8.000 €.
Bei der Kündigung ist die Versuchung groß, eine runde Pauschale in die AGB zu schreiben. Kündigt der Kunde ohne Grund, steht Ihnen die Vergütung abzüglich Ersparnis zu, und das Gesetz vermutet 5 % für den nicht erbrachten Teil (§ 648 BGB).
| Rechenbeispiel (Annahmen) | Betrag |
|---|---|
| Vereinbarte Vergütung Badsanierung | 20.000 € |
| Schon erbracht, als der Kunde kündigt | 8.000 € |
| Noch nicht erbracht | 12.000 € |
| Gesetzliche Vermutung, 5 % von 12.000 € | 600 € |
| Anspruch nach § 648 BGB | 8.600 € |
| Zum Vergleich: AGB-Pauschale 5 % der Gesamtvergütung | 1.000 €, also 400 € mehr, ohne Gegenbeweis vom OLG Bamberg verworfen |
Belegt Ihre Kalkulation, dass Ihnen mehr bleibt, steht Ihnen mehr zu. Ob eine höhere Pauschale hält, ist offen: Bei 15 % ließ der BGH die Höhe mangels Feststellungen ungeklärt (BGH, 05.05.2011, VII ZR 161/10, Ausbauhaus).
Kurzfazit: Gegen offene Rechnungen helfen Abschläge mehr als der Vorbehalt. Bei einer Kündigung vermutet das Gesetz 5 % für den nicht erbrachten Teil, mehr belegen Sie mit Ihrer Kalkulation.
Muster anpassen: Vorlage, Generator oder Anwalt?
Für einen Betrieb mit einem Gewerk reicht aus unserer Sicht ein angepasstes Muster als Anfang. Einen Generator oder eine Kammer-Vorlage können Sie genauso nutzen, solange Sie die Klauseln gegen die 15 Klauseln dieses Beitrags halten. Eine anwaltliche Durchsicht lohnt sich, sobald eines davon zutrifft:
- Sie bauen ganze Häuser oder große Umbauten für Privatkunden (Verbraucherbauvertrag).
- Sie wollen eine eigene Pauschale bei Kündigung oder eine eigene Preisklausel.
- Sie weichen bei Firmenkunden bewusst vom Muster ab, etwa bei Haftung oder Gewährleistung.
Prüfen Sie vor dem Einsatz diese Punkte:
- Fassung mit Monat und Jahr im Titel und im Hinweis im Angebot?
- AGB liegen dem Angebot bei, nicht erst der Rechnung?
- § 9 ohne Verkürzung für Arbeiten am Bauwerk?
- Altes Kleingedrucktes aus Angebot und Rechnung gestrichen?
- § 12 mit der passenden Variante zur Schlichtung, dieselbe Angabe auf der Website?
- Vertrag beim Kunden vor Ort oder per E-Mail geschlossen? Dann die Widerrufsbelehrung mitgeben.
- Kostenanschlag kostenlos, sonst Einzelabrede wie im Beitrag Kostenvoranschlag erstellen?
Was neue Anfragen bringen kann: zwei Beispiele
Ein KI-Chatbot brachte dem Maklerbüro Werneburg Immobilien in vier Wochen mehr als 30 qualifizierte Anfragen. Das AGB-Muster regelt die Aufträge, die Sie schon haben, neue können so über die Website entstehen. Bisher arbeiten wir vor allem in der Immobilienbranche, von dort stammen diese beiden Fälle.
Bei Werneburg verließen viele Besucher die Website unberaten, Anfragen liefen über klassische Kontaktformulare. Mit dem Chatbot wurden 12 % der Chat-Nutzer zu Anfragen. Stand Oktober 2026 kommen darüber laufend 3 bis 4 Anfragen von Immobilieneigentümern im Monat.
Der zweite Fall betrifft die Suche: Ein Ratgeber auf der Website von Mezzarano Wüstenrot Immobilien stand bei der Google-Suche „wie mein haus in hermeskeil vermieten oder verkaufen“ auf Platz 1 vor Kleinanzeigen, und die KI-Übersicht zitiert die Seite als Quelle (Aufnahme vom 22.10.2026). Für Handwerksbetriebe haben wir noch keine eigenen Zahlen. Welche Werbewege sich je Auftrag rechnen, vergleicht der Beitrag Werbung für Handwerker.
Häufige Fragen
Muss ein Handwerksbetrieb AGB haben?
Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, ohne AGB gilt das BGB. Bei Privatkunden erlaubt § 309 BGB ohnehin wenig Abweichung. Für wiederkehrende Abläufe und für Geschäftskunden können AGB trotzdem sinnvoll sein. Eine Website oder AGB lösen die Hinweispflicht zur Verbraucherschlichtung aus § 36 VSBG aus, mit einer Ausnahme für Betriebe bis zehn Personen.
Reicht der Hinweis auf AGB im Angebot oder auf der Website?
Der Hinweis im Angebot reicht, wenn der Kunde den Text zumutbar lesen kann und einverstanden ist. Legen Sie die AGB deshalb bei. Ein bloßer Hinweis auf der Website genügt bei Privatkunden nicht, denn der ausdrückliche Hinweis muss beim Vertragsschluss erfolgen. Bei Geschäftskunden gilt § 305 Abs. 2 BGB nicht.
Darf ich die Gewährleistung in meinen AGB verkürzen?
Bei Privatkunden nicht für Arbeiten am Bauwerk, dort bleiben es fünf Jahre (§ 309 Nr. 8 b ff BGB). Bei Reparatur und Wartung dürfen Sie auf ein Jahr verkürzen, Schadensersatz wegen Körperschäden oder groben Verschuldens muss aber ausgenommen sein. Liefern Sie neue Sachen, bleiben es zwei Jahre, bei Baumaterial, das im Bauwerk einen Mangel verursacht hat, fünf. Bei Geschäftskunden prüft das Gericht nach § 307, Verstöße gegen § 309 sind ein Indiz für die Unwirksamkeit.
Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?
Ja, wenn Sie das vorher einzeln vereinbaren. Im Zweifel ist er nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB). Eine Vergütungspflicht nur in den AGB hat das OLG Karlsruhe 2005 für unwirksam gehalten, bei Reparaturbedingungen. Unumstritten ist das laut IHK Coburg nicht.
Bleibt mein Eigentumsvorbehalt nach dem Einbau bestehen?
Nein. Wird die Sache wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, erstreckt sich das Eigentum am Grundstück auf sie (§ 946 BGB). Bis zum Einbau schützt der Vorbehalt Sie. Danach bleiben Ihr Vergütungsanspruch, die Sicherungshypothek nach § 650e BGB und vorab Abschläge.
Nächster Schritt
Laden Sie die Word-Vorlage zum AGB-Muster, tragen Sie Ihre Daten ein und gehen Sie die Prüfliste dieses Beitrags einmal durch. Setzen Sie danach den Hinweis-Satz in Ihr Angebot.
Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Betrieb heute bei Google und in der KI-Suche dasteht und woher die Aufträge kommen könnten, die sich lohnen, schauen wir uns das gemeinsam an. Fordern Sie dafür die kostenlose und unverbindliche Potenzialanalyse auf unserer Seite für Handwerksbetriebe an.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Bereit für Ihre eigene KI-Lösung?
Wir sorgen dafür, dass Kunden mit lohnenden Aufträgen Ihren Betrieb bei Google, in der Karte und in ChatGPT finden.










