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Handwerk

Selbstständig machen im Handwerk: Pflichten und erste Kunden

Autor: Niklas Schwerin10 Min
Helle, leere Werkstatt mit einem lila Werkzeugkoffer auf der Werkbank, Symbol für die Selbstständigkeit im Handwerk

Wie Sie sich im Handwerk selbstständig machen: Handwerksrolle, Anmeldungen mit Fristen und Kosten, Kleingewerbe und Nebenerwerb, der Stundensatz für 3.000 Euro netto und wie die ersten Kunden kommen.

Kurz gesagt:

  • Im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A) brauchen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle, auch nebenberuflich.
  • Nach dem Start laufen Fristen: Berufsgenossenschaft binnen einer Woche, Finanzamt binnen eines Monats.
  • Kleinunternehmer: seit 2025 bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr, im Gründungsjahr bis 25.000 €.
  • Für 3.000 € netto im Monat brauchen Sie als Solo-Handwerker im Rechenbeispiel rund 68 € netto je Stunde.
  • Nach den Formalien kommt die Arbeit an den ersten Kunden: Google-Profil und Website gehören auf Tag 1.

Selbstständig machen im Handwerk heißt: Sie klären, ob Ihr Gewerk zur Anlage A gehört und Sie damit in die Handwerksrolle müssen (§ 1 HwO), und lassen sich bei Ihrer Handwerkskammer eintragen. Dann zeigen Sie das Gewerbe an und melden sich binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft, binnen eines Monats beim Finanzamt und gegebenenfalls, in Sonderfällen binnen drei Monaten, bei der Rentenversicherung. Danach geht es um die ersten Kunden. Laut KfW-Gründungsmonitor 2026 hatte mehr als die Hälfte der befragten Gründerinnen und Gründer (57 %) Schwierigkeiten bei der Kundengewinnung, über alle Branchen gerechnet.

Lohnt es sich 2026, sich im Handwerk selbstständig zu machen?

Im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A) gab es Ende 2025 11.224 Betriebe weniger als ein Jahr zuvor: 31.611 kamen dazu, 42.835 gingen ab, ein Minus von 1,7 %. So steht es in der Statistik des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), der Dachorganisation der Kammern, Stand 31.12.2025. Insgesamt waren 1.038.126 Betriebe eingetragen, fast genau so viele wie ein Jahr zuvor. In den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) wuchs der Bestand um 4,0 %.

Nach unserer Einschätzung brauchen die Kunden der abgegangenen Betriebe trotzdem jemanden, der die Heizung wartet oder das Bad fliest. Ob sie dabei auf Sie stoßen, hängt an Empfehlungen und daran, ob Sie bei Google und in der KI-Suche zu finden sind. Wie Betriebe dort sichtbar werden, zeigt die Seite Marketing für Handwerker. Statt einen Handwerksbetrieb neu zu gründen, können Sie auch einen bestehenden übernehmen; wie das geht, steht im Artikel Handwerksbetrieb übernehmen.

Kurzfazit: Anlage A hat 2025 netto 11.224 Betriebe verloren. Deren Kunden suchen andere Betriebe, und 40 % schließen laut Bitkom einen Betrieb ohne Website von vornherein aus.

Die rechtliche Pflicht: Handwerksrolle und Meisterfrage

Wer sich in einem der 53 zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A zur HwO selbstständig macht, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein (§ 1 Abs. 1 HwO). Eingetragen wird, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt, in der Regel den Meisterbrief (§ 7 Abs. 1 HwO). Das gilt auch nebenberuflich: „Auch wenn Sie sich im Nebenerwerb selbstständig machen, gilt die Handwerksordnung“, schreiben die Handwerkskammern Baden-Württemberg in ihrer Broschüre von 2026.

Ohne eigenen Meisterbrief gibt es unter anderem diese Wege (Broschüre der Kammern, S. 9):

  • einen angestellten Betriebsleiter mit Meisterbrief
  • eine gleichwertige Qualifikation, etwa als Techniker oder Industriemeister im passenden Schwerpunkt
  • die Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen (§ 7b HwO)
  • eine Ausnahmebewilligung der Kammer, in der Regel mit Kenntnisprüfung
  • ein zulassungsfreies Handwerk der Anlage B1; dort reicht die Eintragung ins Verzeichnis der Kammer

Tätigkeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen, zählen außerdem nicht als wesentlicher Teil eines Meisterhandwerks, solange mehrere solche Tätigkeiten zusammen nicht doch den Kern eines Anlage-A-Handwerks ausmachen (§ 1 Abs. 2 HwO).

Ob Ihr Gewerk zur Anlage A gehört, sagt Ihnen Ihre Handwerkskammer. Mit dem Betriebsbeginn laufen die Fristen für die übrigen Anmeldungen.

Kurzfazit: Klären Sie die Meisterfrage zuerst, denn ohne Eintragung dürfen Sie in Anlage A nicht anfangen.

Die Anmeldungen nach dem Start: Fristen und Kosten

Wer sich im Handwerk selbstständig macht, hat mit der Eintragung fünf Schritte vor sich, vier davon mit Frist. Die Gebühren unterscheiden sich von Ort zu Ort, die Beispiele zeigen die Größenordnung, Stand Oktober 2026.

Schritt Frist Kosten (Beispiel) Grundlage
Eintragung in die Handwerksrolle oder ins Verzeichnis vor dem Start 80 € mit Meisterprüfung, 180 € für eine GmbH, 60 € zusätzlich, wenn ein angestellter Betriebsleiter eingetragen wird (HWK Berlin laut service.berlin.de, Stand 26.10.2026) § 1, § 7 HwO
Gewerbeanzeige bei der Gemeinde, Handwerkskarte vorlegen bei Betriebsbeginn 26 €, online 15 € (Berlin); 50 bis 60 € (München) § 14 Abs. 1 GewO, § 16 Abs. 1 HwO
Berufsgenossenschaft binnen einer Woche nach Beginn Beitrag nach Gefahrklasse des Gewerks und Lohnsumme (§ 153 Abs. 1 SGB VII) § 192 Abs. 1 SGB VII
Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats kostenlos, elektronisch über ELSTER § 138 Abs. 1b und 4 AO
Rentenversicherung, wenn Pflicht besteht meist meldet die Kammer die Eintragung; selbst melden in bestimmten Fällen binnen drei Monaten (§ 190a SGB VI, DRV-Meldung 22.12.2025) Regelbeitrag 2026: 735,63 € im Monat, bis Ende des dritten Kalenderjahres nach der Gründung 367,82 € (§ 165 Abs. 1 SGB VI) § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI, DRV
Infografik: Selbstständig machen im Handwerk, die ersten fünf Anmeldungen mit Fristen von der Handwerksrolle bis zur Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung gilt für Handwerker eine Sonderregel. Pflichtversichert sind Handwerker, die in der Handwerksrolle stehen und die Voraussetzungen in eigener Person erfüllen, meist also Meister in Anlage A. Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen können sie sich befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Im Rechenbeispiel zum Stundensatz macht der Rentenbeitrag rund 8.800 € im Jahr aus.

Bei den Steuern reicht den meisten Gründern eine Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Als Einzelunternehmer müssen Sie Bücher erst ab mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn führen, ab dem Wirtschaftsjahr nach der Mitteilung des Finanzamts (§ 141 AO); für GmbH und UG gilt die Schwelle nicht. Gewerbesteuer zahlen Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst über einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).

Kurzfazit: Planen Sie die erste Woche für Kammer, Gewerbeamt und Berufsgenossenschaft ein und den ersten Monat fürs Finanzamt.

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenerwerb: was ist was?

Kleingewerbe, Kleinunternehmer und Nebenerwerb werden oft verwechselt, meinen aber drei verschiedene Dinge. Keines davon befreit Sie von der Handwerksrolle.

Begriff Was er bedeutet Folge Grundlage
Kleingewerbe kein Gesetzesbegriff; gemeint ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb braucht keine Pflicht zum Handelsregister, keine Bilanz nach HGB § 1 Abs. 2 HGB
Kleinunternehmer Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 €, im laufenden Jahr höchstens 100.000 € keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, kein Vorsteuerabzug; Verzicht bindet fünf Jahre § 19 UStG
Nebenerwerb Selbstständigkeit neben einer überwiegenden Hauptbeschäftigung, als Gradmesser nennen die Kammern 15 Stunden pro Woche Handwerksordnung gilt voll; Rentenpflicht nur in Anlage A und über 603 € Einkünften im Monat (2026) Handwerkskammern Baden-Württemberg 2026, S. 5, 6 und 29

Im Gründungsjahr gilt nur die Grenze von 25.000 €, gemessen am tatsächlichen Umsatz dieses Jahres, so das BMF-Schreiben vom 18.03.2025 (Abschn. 19.1 Abs. 3 UStAE). Schon der Umsatz, mit dem Sie diese Grenze überschreiten, wird regulär besteuert (Abschn. 19.7 UStAE im selben Schreiben). Wer in Vollzeit davon leben will, braucht mehr als das Dreieinhalbfache: Das Rechenbeispiel zum Stundensatz kommt auf rund 90.000 € Umsatz im Jahr. Die Kammern in Baden-Württemberg halten die Regelung für Vollerwerbsgründer normalerweise nicht für lohnend (Broschüre S. 22).

Wer nebenberuflich anfängt, muss seinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen, wenn der Arbeitsvertrag das verlangt oder seine Interessen berührt sind. Machen Sie Ihrem Arbeitgeber im selben Gewerk Konkurrenz, kann er die Nebentätigkeit untersagen. So beschreiben es die Kammern in Baden-Württemberg. Für die Krankenversicherung nennen sie eine eigene Grenze von üblicherweise höchstens 18 bis 20 Stunden pro Woche.

Kurzfazit: Kleingewerbe betrifft das Handelsregister, Kleinunternehmer die Umsatzsteuer, Nebenerwerb Ihre Arbeitszeit. Von der Eintragung bei der Kammer befreit keiner der drei.

Die ersten Kunden gewinnen

Laut einer im Juni 2025 veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom unter 1.004 Personen ab 16 Jahren holen sich 83 % bei der Wahl eines Handwerksbetriebs Rat bei Freunden, Familie oder Kollegen. 40 % schließen einen Betrieb ohne Website aus, 15 % lesen Online-Bewertungen. Als neuer Betrieb haben Sie weder Empfehlungen noch Bewertungen. In den ersten Wochen ist genau das unangenehm, weil das Werkzeug bereitliegt und das Telefon trotzdem still bleibt.

Was am Anfang hilft:

  • Google-Unternehmensprofil am ersten Tag anlegen, mit Leistungen, Einsatzgebiet und Fotos der ersten Baustellen
  • eine einfache Website mit Impressum, einer Seite je Leistung und klickbarer Telefonnummer (Homepage für Handwerker)
  • nach jeder Abnahme um eine Bewertung bitten
  • beim Großhändler fragen, wer in Ihrem Gewerk keine Aufträge mehr annimmt, und Hausverwaltungen nach kleinen Reparaturaufträgen fragen

Welche Wege wie schnell Aufträge bringen, vergleicht der Artikel Handwerker Aufträge finden. Für 3.000 € netto sind es im Rechenbeispiel rund 110 bezahlte Stunden im Monat.

Wie Sichtbarkeit und eine Website mit Chat wirken können, zeigen zwei Beispiele aus unserer Arbeit in der Immobilienbranche. Für Handwerksbetriebe haben wir noch keine eigenen Zahlen.

Streil Immobilien, ein inhabergeführtes Maklerbüro aus der Region Augsburg, steht bei der Google-Suche „Immobilie verkaufen Dillingen“ auf Platz 1, vor RE/MAX Prestige und von Poll Immobilien (Aufnahme vom 22.10.2026). In einer ähnlichen Lage ist ein neuer Betrieb gegenüber den eingesessenen im Ort.

Beier & Partner, ein Sachverständigenbüro aus Stade, bekam über einfache Kontaktformulare wenig qualifizierte Anfragen. Ursprünglich sollte ein KI-Chat auf der Website nur das Team bei Anfragen entlasten. Dann kamen über ihn in den ersten zwei Monaten über 20 qualifizierte Anfragen. Die Konversionsrate, also der Anteil der Kontakte, aus denen eine Anfrage wird, stieg laut Referenzschreiben des Büros von 5 % auf 30 %.

Kurzfazit: Bauen Sie Sichtbarkeit ab dem ersten Tag auf. Empfehlungen kommen erst, wenn die ersten Kunden zufrieden waren.

Welchen Stundensatz brauchen Sie für 3.000 € netto?

Für 3.000 € netto im Monat brauchen Sie als Solo-Handwerker im Rechenbeispiel rund 70.000 € Gewinn im Jahr. Das ist fast doppelt so viel wie die 36.000 €, die Ihnen bleiben, weil Rente, Krankenversicherung und Steuern aus Ihrem Gewinn bezahlt werden. Daraus ergibt sich ein Stundensatz von rund 68 € netto je verrechenbarer Stunde.

Posten im Jahr Betrag Annahme oder Quelle
Netto für Sie 36.000 € 3.000 € im Monat
Rentenversicherung 8.828 € Regelbeitrag 735,63 € im Monat (DRV 2026), wenn Pflicht besteht
Kranken- und Pflegeversicherung 15.000 € Annahme: rund 1.250 € im Monat, gesetzlich versichert, kinderlos, Beitrag nach Gewinn
Einkommensteuer und Gewerbesteuer 10.000 € grobe Annahme, ledig, Hebesatz 400 %, Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG)
Nötiger Gewinn 69.828 € Summe
Betriebskosten (Fahrzeug, Werkzeug, Versicherung, Büro) 20.000 € Annahme
Nötiger Umsatz netto 89.828 € Summe
Verrechenbare Stunden 1.314 Annahme: 219 Arbeitstage zu 8 Stunden, davon 75 % beim Kunden
Stundensatz netto rund 68 € 89.828 € geteilt durch 1.314

Bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Gründung zahlen Sie den halben Regelbeitrag zur Rente, dann sind es rund 65 €. Lassen Sie die Steuer von Ihrer Steuerberatung rechnen, sie hängt an Ihrer Lage. Den vollständigen Rechenweg mit Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn zeigt der Artikel Stundenverrechnungssatz berechnen. Zum Vergleich: Die Handwerkskammern Baden-Württemberg rechnen in ihrer Broschüre von 2026 einen Nebenerwerb mit 15 Stunden pro Woche und 20 % unproduktiver Zeit durch. Bei 25 € geplantem Stundenlohn kommen sie auf 51,81 € netto je Stunde. Im ersten Jahr kann der unproduktive Anteil höher liegen, weil Angebote, Materialfahrten und Rechnungen oft abends am Küchentisch dazukommen.

Mit rund 90.000 € Umsatz überschreiten Sie die Kleinunternehmergrenze von 25.000 € schon im Gründungsjahr. Ab dem Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, gehört Umsatzsteuer auf die Rechnung. Was eine Handwerkerrechnung enthalten muss, steht im Artikel Handwerkerrechnung.

Kurzfazit: Im Rechenbeispiel müssen Sie rund 110 verrechenbare Stunden im Monat zu rund 68 € mit Aufträgen füllen. Lohnend sind in dieser Rechnung Aufträge ab rund 68 € je Stunde; liegt Ihr Schnitt darunter, reicht es nicht für 3.000 € netto. Kündigen Sie die Anstellung erst, wenn der Nebenerwerb über mehrere Monate zuverlässig Aufträge bringt und die Rücklage die Anlaufzeit trägt.

Businessplan und Förderung: Checkliste vor dem Start

Für den Gründungszuschuss prüft eine fachkundige Stelle wie die Kammer Ihren Businessplan, und auch die Bank will ihn vor einem Kredit sehen. Er besteht laut Existenzgründungsportal des Bundes aus einem Text- und einem Finanzteil. Im Median setzten Vollerwerbsgründer 2025 laut KfW-Gründungsmonitor 2026 15.000 € ein, über alle Branchen. Rechnen Sie Fahrzeug und Werkzeug für Ihren eigenen Bedarf gesondert durch. Im Textteil steht auch der Markt: Suchen Sie Ihr Gewerk und Ihren Ort bei Google und zählen Sie, wie viele Betriebe dort mit wie vielen Bewertungen stehen. Das ist Ihre Konkurrenz um die ersten Anfragen.

Rechtsform Startkapital Haftung Hinweis
Einzelunternehmen keins vorgeschrieben Sie persönlich mit dem Privatvermögen Eintragung in die Handwerksrolle als Person
GbR mit Partner keins vorgeschrieben alle Gesellschafter persönlich (§ 721 BGB) Handwerksrolle für Personengesellschaften ohne Beteiligung einer GmbH oder UG 140 € (Beispiel Berlin)
UG (haftungsbeschränkt) Stammkapital unter 25.000 € möglich, keine Sacheinlagen (§ 5a GmbHG) beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen ein Viertel des Jahresüberschusses als Rücklage, bis das Mindestkapital der GmbH erreicht ist
GmbH 25.000 € Stammkapital (§ 5 GmbHG), mindestens die Hälfte bei der Anmeldung eingezahlt (§ 7 Abs. 2 GmbHG) beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen Notar, Handelsregister 225 € Eintragungsgebühr (HRegGebV, seit 01.06.2025)

Zur Versicherung schreiben die Handwerkskammern Baden-Württemberg, Sie brauchten „dringend eine Betriebshaftpflichtversicherung“, am besten erweitert um Bearbeitungs- und Folgeschäden und Arbeiten auf fremdem Grund (Broschüre 2026, S. 33). Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Sie als Selbstständiger selbst. Bei der Berufsgenossenschaft sind Sie als Unternehmer nur pflichtversichert, wenn deren Satzung das vorsieht, sonst können Sie sich dort freiwillig versichern (Broschüre S. 29).

Für den Start gibt es Geld vom Staat, Stand Oktober 2026. Den Gründungszuschuss beantragen Sie vor dem Start (§ 324 Abs. 1 SGB III); einen Rechtsanspruch gibt es laut Arbeitsagentur nicht.

Programm Höhe Voraussetzung Grundlage
Gründungszuschuss sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach bis zu neun Monate 300 € Gründung aus der Arbeitslosigkeit, mindestens 150 Tage Restanspruch, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie der Handwerkskammer § 93, § 94 SGB III
ERP-Gründerkredit StartGeld bis 200.000 € Gründung oder Übernahme, Antrag über die Hausbank KfW-Merkblatt 067
Meistergründungsprämie, Beispiel NRW Grundbetrag in der Regel bis 11.500 € Gründungsberatung bei der Kammer, Arbeits- oder Ausbildungsplätze NRW.BANK

Wer sich im Handwerk selbstständig macht, hakt vor dem ersten Angebot diese Punkte ab:

  • Meisterfrage geklärt: Meisterbrief, gleichwertige Qualifikation, Ausübungsberechtigung, Ausnahmebewilligung, Betriebsleiter oder Gewerk der Anlage B1
  • Eintragung bei der Handwerkskammer, Handwerkskarte liegt vor
  • Gewerbe angezeigt, Berufsgenossenschaft binnen einer Woche gemeldet
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats übermittelt
  • Rentenversicherungspflicht geprüft, Meldung mit der Kammer geklärt
  • Businessplan mit Finanzteil, Stundensatz gerechnet, Kleinunternehmer ja oder nein entschieden
  • Rechtsform gewählt, Betriebshaftpflicht abgeschlossen
  • Google-Unternehmensprofil und einfache Website online
  • Rücklage gebildet oder Förderung beantragt

Häufige Fragen

Was brauchen Sie, um sich im Handwerk selbstständig zu machen?

Im zulassungspflichtigen Handwerk brauchen Sie die Eintragung in die Handwerksrolle, meist mit Meisterbrief oder einer gleichwertigen Qualifikation. Dazu kommen Gewerbeanzeige, Meldung an Berufsgenossenschaft und Finanzamt und gegebenenfalls an die Rentenversicherung. In zulassungsfreien Handwerken reicht die Eintragung ins Verzeichnis der Kammer.

Können Sie ein Kleingewerbe im Handwerk ohne Meister anmelden?

Ohne Meisterbrief geht es in zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1, in handwerksähnlichen Gewerben und bei einfachen Tätigkeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen. „Kleingewerbe“ ändert an der Meisterpflicht nichts, es bedeutet nur, dass Sie nicht ins Handelsregister müssen. In Anlage A brauchen Sie auch als Kleingewerbe eine Eintragungsvoraussetzung, etwa eine gleichwertige Qualifikation, eine Ausübungsberechtigung oder einen angestellten Betriebsleiter.

Wie viel müssen Sie als Selbstständiger verdienen, um 3.000 € netto zu haben?

Im Rechenbeispiel rund 70.000 € Gewinn im Jahr, weil Rente, Krankenversicherung und Steuern davon abgehen. Mit 20.000 € Betriebskosten sind das rund 90.000 € Umsatz netto oder rund 68 € je verrechenbarer Stunde. Ihre eigenen Zahlen hängen an Versicherung, Steuer und Betriebskosten.

Lohnt sich die Selbstständigkeit im Handwerk, und welches Handwerk verdient am besten?

Wenn Ihr Stundensatz die Kosten deckt und Sie genug Aufträge haben, ja. Eine belastbare Rangliste nach Gewerk haben wir nicht gefunden. Was bei Ihnen übrig bleibt, hängt am Stundensatz, den Sie in Ihrer Region durchsetzen, und daran, wie viele Betriebe dort um dieselben Aufträge werben. In Anlage A gab es Ende 2025 laut ZDH 11.224 Betriebe weniger als ein Jahr zuvor. Ob es sich für Sie lohnt, zeigt erst Ihre eigene Rechnung.

Können Sie sich nebenberuflich im Handwerk selbstständig machen?

Ja, mit denselben Pflichten wie im Hauptberuf, also auch mit Eintragung in die Handwerksrolle. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten, und konkurrieren Sie nicht mit Ihrem Arbeitgeber.

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