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Makler-Vollmacht & Verkaufsvollmacht: Muster + Rechtslage

Makler-Vollmacht richtig einsetzen: Wann du als Makler eine Verkaufsvollmacht brauchst, wann sie notariell sein muss und was ins Muster gehört — mit Checkliste.

Niklas Schwerin

Niklas Schwerin

Co-Founder & KI-Stratege

08. Juli 2026
12 Min Lesezeit

Kurz gesagt:

  • Eine Makler-Vollmacht ist etwas anderes als dein Maklervertrag. Der Vertrag regelt, wofür du bezahlt wirst. Die Vollmacht regelt, ob du im Namen des Eigentümers auftreten darfst.
  • Als Makler brauchst du für den Alltag meist gar keine notarielle Vollmacht. Eine formfreie Vermarktungsvollmacht reicht für Besichtigungen, Exposé und Verhandlung.
  • Notariell wird es erst, wenn jemand den Kaufvertrag in fremdem Namen unterschreiben soll. Und das machst du als Makler in aller Regel nicht.
  • Das Muster unten ist eine kommentierte Checkliste, kein Anwaltsdokument. Für die rechtsverbindliche Fassung gehört der Notar an den Tisch.

Die meisten Ratgeber zur Verkaufsvollmacht sind für den Eigentümer geschrieben, nicht für dich als Makler. Deshalb steht dort pauschal "eine Verkaufsvollmacht muss immer notariell sein" — und genau dieser Satz kostet dich im Zweifel einen halben Tag beim Notar, den du nie gebraucht hättest. Die Makler-Vollmacht ist in Wahrheit eine feine Abstufung: Für das, was du täglich tust, ist sie formfrei. Für das, was du fast nie tust, wird sie notariell. Dieser Artikel sortiert die beiden Fälle sauber auseinander, zeigt dir das Muster als Checkliste und rechnet vor, wo dein eigentlicher Zeitfresser sitzt.

Makler-Vollmacht ist nicht Maklervertrag — der teure Denkfehler

Fangen wir mit der Verwechslung an, die in der Praxis am meisten Ärger macht. Maklervertrag und Makler-Vollmacht sind zwei verschiedene Rechtsgeschäfte, und wer sie in einen Topf wirft, unterschreibt am Ende Dinge, die er nicht unterschreiben wollte.

Der Maklervertrag regelt das Innenverhältnis zwischen dir und dem Eigentümer: Du wirst tätig, du weist eine Gelegenheit nach oder vermittelst, und dafür entsteht dein Provisionsanspruch nach § 652 BGB. Er sagt nichts darüber aus, ob du nach außen für den Eigentümer handeln darfst. Wie dieser Anspruch entsteht und wann er kippt, haben wir in Maklervertrag Muster: Was wirklich reingehört und Maklervertrag vor Besichtigung im Detail auseinandergenommen.

Die Vollmacht regelt das Außenverhältnis. Sie ist die Vertretungsmacht gegenüber Dritten. § 164 Abs. 1 BGB formuliert das so:

"Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen."

Übersetzt: Was du mit Vollmacht im Namen des Eigentümers erklärst, bindet den Eigentümer, nicht dich. Ohne Vollmacht bist du reiner Vermittler — du bringst Menschen zusammen, aber du erklärst nichts rechtsverbindlich für den Verkäufer. Mit Vollmacht wirst du zu seinem Stellvertreter. Das ist ein Unterschied wie zwischen "ich zeige dir das Haus" und "ich verkaufe es dir".

Warum ist das für dich wichtig? Weil der Maklervertrag dir keine Vollmacht gibt und die Vollmacht dir keinen Provisionsanspruch. Beides muss separat geregelt sein. Ich habe erlebt, dass Kollegen einen sauberen Alleinauftrag in der Tasche hatten und trotzdem am Notartermin scheiterten, weil niemand geklärt hatte, wer eigentlich unterschreiben darf, wenn der Eigentümer im Ausland sitzt.

Kurzfazit: Der Maklervertrag ist dein Honorar-Fundament, die Makler-Vollmacht deine Handlungsvollmacht nach außen. Zwei Dokumente, zwei Funktionen — nie das eine mit dem anderen erledigen wollen.

Muss eine Makler-Vollmacht notariell sein? Formfrei ist der Normalfall

Jetzt zum Punkt, den fast alle Portale falsch oder zu grob darstellen. Die Grundregel im Gesetz ist nämlich das genaue Gegenteil von "immer notariell".

Grundsätzlich nein. Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Vollmacht formfrei, selbst wenn das Geschäft, auf das sie sich bezieht, eine Form braucht. Notariell wird sie nur dann, wenn der Bevollmächtigte den Kaufvertrag selbst abschließen soll oder die Vollmacht ins Grundbuch muss. Für die reine Vermarktung reicht Schriftform.

Das steht so im Gesetz, wörtlich:

"Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht." (§ 167 Abs. 2 BGB)

Der Immobilienkaufvertrag selbst braucht dagegen zwingend den Notar. § 311b Abs. 1 BGB lässt daran keinen Zweifel: Ein Vertrag über die Übertragung von Grundeigentum "bedarf der notariellen Beurkundung". Zwischen diesen beiden Normen bewegt sich dein Vollmachts-Alltag.

Die Auflösung des scheinbaren Widerspruchs ist die Praxis. Solange die Vollmacht nur den Verkauf vorbereitet und ins Grundbuch nichts eingetragen werden muss, bleibt sie formfrei. Sobald sie selbst ins Grundbuch soll oder der Bevollmächtigte den beurkundungspflichtigen Kaufvertrag unterschreiben soll, verlangt der Rechtsverkehr die notarielle Form. Bei der Grundbucheintragung liegt das schon an der öffentlich beglaubigten Form, die das Grundbuchamt fordert. Dazu kommt ein Sonderfall: die unwiderruflich erteilte Verkaufsvollmacht. Bindet sie den Eigentümer faktisch schon so fest, dass sie den Verkauf praktisch vorwegnimmt, unterwirft die herrschende Meinung sie ebenfalls dem Beurkundungszwang des § 311b BGB. Über die Widerruflichkeit sagt § 168 BGB übrigens klar: Die Vollmacht ist im Zweifel jederzeit widerruflich — das ist die Regel, die Unwiderruflichkeit die begründungsbedürftige Ausnahme.

Kurzfazit: Formfrei ist der Normalfall, notariell die Ausnahme für Grundbuch und Vertragsunterschrift. Wer pauschal zum Notar rennt, verwechselt die Ausnahme mit der Regel.

Welche Makler-Vollmacht du wirklich brauchst

Hier wird es konkret für deinen Alltag. Die entscheidende Frage lautet nicht "notariell oder nicht", sondern: Was soll der Bevollmächtigte überhaupt dürfen? Daraus ergibt sich alles Weitere fast von selbst.

Bei der Makler-Vollmacht unterscheide ich zwei Typen, und die Grenze zwischen ihnen ist die wichtigste Linie im ganzen Thema:

Die Vermarktungsvollmacht. Sie erlaubt dir, den Verkauf zu organisieren: Exposé erstellen, Besichtigungen durchführen, mit Interessenten verhandeln, Unterlagen anfordern, gegenüber Behörden und der Hausverwaltung auftreten. Sie erlaubt dir ausdrücklich nicht, den Kaufvertrag zu unterschreiben. Diese Vollmacht ist formfrei, du brauchst keinen Notar, und sie deckt in der Praxis den Normalfall dessen ab, was ein Makler tatsächlich tut. Wenn ein Interessent oder eine Behörde sie sehen will, zeigst du die schriftliche Vollmachtsurkunde — § 172 BGB gibt ihr genau dafür ihre Wirkung nach außen.

Die Abschlussvollmacht. Sie geht einen Schritt weiter und erlaubt dem Bevollmächtigten, den notariellen Kaufvertrag in fremdem Namen zu unterschreiben. Diese braucht die notarielle Form. Und jetzt kommt der Punkt, den kein Verbraucherportal aus deiner Perspektive erklärt: Diese Vollmacht solltest du als Makler in aller Regel gar nicht wollen. Wer den Kaufvertrag im Namen des Verkäufers unterschreibt, haftet für die Erklärung und steht mit einem Bein in Interessenkonflikten und Regressfragen, die weit über das Maklerrisiko hinausgehen.

Entscheidungsbaum: Welche Vollmacht passt zu deinem Fall?

Soll jemand den KAUFVERTRAG in fremdem Namen unterschreiben?
│
├─ NEIN → Es geht nur um Vermarktung (Besichtigung, Verhandlung, Unterlagen)
│         → Formfreie Vermarktungsvollmacht, Schriftform genügt
│         → Kein Notar nötig. Das ist dein Standardfall.
│
└─ JA → Wer unterschreibt?
│
├─ Der Eigentümer selbst beim Notartermin
│   → Gar keine Vollmacht nötig, nur dein Maklervertrag
│
├─ Ein Angehöriger / Vertreter des Eigentümers
│   (Ausland, Erbengemeinschaft, Pflegefall)
│   → Notarielle Verkaufsvollmacht — Sache des Eigentümers,
│     nicht deine. Du verweist an den Notar.
│
└─ Du als Makler
→ Dringend abraten. Haftung, Interessenkonflikt,
§ 654 BGB (Verwirkung bei Doppeltätigkeit) im Blick behalten.

Welche Bausteine so eine Vermarktungsvollmacht braucht, steht gleich in der nächsten Sektion. Der saubere Weg ist fast immer: Du arbeitest mit einer formfreien Vermarktungsvollmacht plus einem soliden Auftrag. Wenn der Eigentümer beim Notartermin nicht kann, ist die notarielle Verkaufsvollmacht seine Aufgabe, die er mit dem Notar regelt — nicht deine. Das ist übrigens auch ein starkes Argument für den Alleinauftrag statt bloßer Einzelvollmachten: Ein exklusiver Auftrag gibt dir die Vertriebssicherheit, die eine punktuelle Vollmacht nie leisten kann. Welche Vertragsart dazu passt, klärt Alleinauftrag vs. Allgemeinauftrag.

Kurzfazit: Nimm die Vermarktungsvollmacht, meide die Abschlussvollmacht. Wer als Makler den Kaufvertrag unterschreibt, tauscht ein kleines Risiko gegen ein großes.

Muster für die Makler-Vollmacht: Was reingehört (kommentierte Checkliste)

Kein Download-Formular, sondern die Bausteine, die eine brauchbare Makler-Vollmacht zur Vermarktung ausmachen. Nutze das als Gerüst und lass die konkrete Fassung im Zweifel prüfen — besonders, wenn eine notarielle Form ins Spiel kommt.

Checkliste: Bausteine einer Vermarktungsvollmacht

  • Vollmachtgeber vollständig: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift des Eigentümers. Bei mehreren Eigentümern (Ehepaar, Erbengemeinschaft) alle einzeln, alle unterschreiben.
  • Vollmachtnehmer: Name und Anschrift von dir bzw. deinem Maklerbüro, klar als bevollmächtigte Person benannt.
  • Bezeichnung der Immobilie: Genaue Anschrift, idealerweise mit Grundbuchbezug (Flur, Flurstück). Je präziser, desto weniger Streit später.
  • Umfang exakt abgegrenzt: Was ist erlaubt? Besichtigungen, Verhandlungen, Unterlagenbeschaffung, Kommunikation mit Behörden und Hausverwaltung. Und ausdrücklich: kein Abschluss des Kaufvertrags.
  • Kaufpreisrahmen: Eine Preisuntergrenze, unter der du nicht verhandelst. Das schützt beide Seiten.
  • Befristung: Ein konkretes Enddatum. Drei bis sechs Monate sind üblich, danach neu aufsetzen, wenn nötig.
  • Widerruflichkeit: Klarstellung, dass die Vollmacht jederzeit widerruflich ist (entspricht § 168 BGB, schafft Vertrauen).
  • Datum und Unterschrift aller Vollmachtgeber.

Für die zwei kritischen Bausteine hilft eine konkrete Formulierung mehr als jede Erklärung. Die Umfangsklausel kann etwa lauten: "Der Bevollmächtigte ist berechtigt, die Immobilie zu bewerben, Besichtigungen durchzuführen, mit Kaufinteressenten zu verhandeln und die für den Verkauf erforderlichen Unterlagen bei Behörden und der Hausverwaltung anzufordern." Und der Baustein, der dich schützt, die Abgrenzung: "Zum Abschluss oder zur Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags ist der Bevollmächtigte ausdrücklich nicht berechtigt." Dieser eine Satz zieht die Grenze zwischen dem, was du täglich tust, und dem, was du meiden solltest.

Der Kostenpunkt hängt allein daran, ob die Form ins Spiel kommt. Die formfreie Vermarktungsvollmacht kostet nichts außer der Zeit, sie sauber aufzusetzen. Erst die notarielle Variante löst Gebühren aus:

Aspekt Formfreie Vermarktungsvollmacht Notarielle Beglaubigung Notarielle Beurkundung
Was prüft der Notar? — (kein Notar) Echtheit der Unterschrift Inhalt der gesamten Urkunde
Wofür nötig? Besichtigung, Verhandlung, Vermarktung Grundbuch, oft für Abschlussvollmacht Vollmacht als Teil des Verkaufs, Inhaltsverantwortung
Kostenrahmen Keine Notarkosten Günstiger, meist niedriger zweistelliger bis rund 70 Euro (marktüblicher Richtwert) Teurer, richtet sich nach Geschäftswert (i.d.R. halber Immobilienwert), exakte Zahl beim Notar
Dein Standardfall? Ja Selten Fast nie über dich

Die genauen Gebühren regelt das GNotKG und richtet sich nach dem Geschäftswert. Nenne dem Eigentümer keine festen Beträge aus dem Bauch — verweise ihn für die exakte Zahl an seinen Notar. Das ist seriöser und schützt dich vor falschen Erwartungen.

Sonderfälle: Erbengemeinschaft, Ausland, Vorsorgefall

Drei Konstellationen, in denen die Vollmacht plötzlich zum notariellen Thema wird — und in denen dein Job ist, es zu erkennen und weiterzureichen, nicht es selbst zu lösen.

Erbengemeinschaft. Verkauft eine Erbengemeinschaft, muss die Verkaufsvollmacht von allen Miterben getragen werden. Fehlt eine Unterschrift, wackelt der ganze Verkauf. Kläre früh, wer alles im Grundbuch steht, bevor du in die Vermarktung gehst.

Eigentümer im Ausland. Wer nicht zum Notartermin erscheinen kann, braucht einen Vertreter, der den Kaufvertrag in seinem Namen unterschreibt. Das ist die klassische notarielle Verkaufsvollmacht. Sie wird häufig über eine Auslandsbeglaubigung oder ein Konsulat abgewickelt — ein Prozess, den du anstoßen, aber nicht selbst durchführen solltest.

Vorsorgefall. Verkaufen Kinder für pflegebedürftige Eltern, hängt vieles an der Art der bestehenden Vollmacht. Die Schleswig-Holsteinische Notarkammer weist darauf hin, dass eine Generalvollmacht den Immobilienverkauf ohne zusätzliche behördliche Genehmigung ermöglicht, während bei einer engeren Vorsorgevollmacht unter Umständen ein Verkehrswertgutachten und eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nötig werden (Notarkammer, notar.de, abgerufen 2026-07-08). Ein Praxispunkt, der oft zu spät auffällt: Ist der Eigentümer bereits geschäftsunfähig, lässt sich keine wirksame Vollmacht mehr erteilen. Dann geht ohne Betreuungsgericht gar nichts.

In allen drei Fällen ist die unwiderrufliche Vollmacht mit Vorsicht zu genießen. Bindet sie den Eigentümer so fest, dass sie den Verkauf faktisch vorwegnimmt, greift wieder der Beurkundungszwang aus § 311b BGB — und aus der schnellen Vollmacht wird ein voller Notartermin.

Kurzfazit: Sonderfälle sind Notar-Fälle. Deine Stärke ist, sie früh zu erkennen und den Eigentümer sicher zum Richtigen zu lotsen, statt selbst zu basteln.

Weniger Papierkram, mehr Abschlüsse — wo dein echter Zeitfresser sitzt

Sei ehrlich: Die Vollmachtsfrage klärst du pro Objekt einmal in zehn Minuten. Der eigentliche Zeitfresser sitzt woanders — in den Dutzenden Anfragen, Rückrufen und Erstqualifizierungen, die zwischen dir und dem Notartermin liegen. Genau da entscheidet sich, ob aus einer Vollmacht am Ende ein Abschluss wird oder ob der Eigentümer während deiner Rückrufschleife bei der Konkurrenz unterschreibt.

Ein Beispiel aus unserer Praxis. Ein Immobiliensachverständiger, mit dem wir seit über zwei Jahren zusammenarbeiten, kam mit einer Konversionsrate von 5 Prozent zu uns — klassische Kontaktformulare, viel manuelle Erstberatung, wenig planbare Eigentümeranfragen. Vorher hatte er versucht, mit mehr Personal gegenzusteuern, ohne dass die Rückrufschleife kürzer wurde. Nach der Einbindung des KI-Chatbots zur Vorqualifizierung stieg die Konversionsrate auf über 30 Prozent, eine Versechsfachung. Der Chatbot filtert dabei nachts und am Wochenende die Schönwetter-Gucker heraus, die nie verkaufen wollen, und legt dir morgens die echten Eigentümeranfragen auf den Tisch. In seinen Worten: "Mittlerweile ersetzt die KI-Assistenz fast eine gesamte Vollzeitressource im Vertrieb." Der Punkt ist nicht die Technik. Der Punkt ist, dass jede Anfrage, die nachts um elf reinkommt und sofort qualifiziert wird, eine Anfrage ist, die du nicht verlierst.

Rechne es einmal durch. Eine einzige verlorene Eigentümeranfrage ist ein verpasster Verkauf, und bei einem Objektwert von 400.000 Euro und rund 3 Prozent Provision reden wir schnell über 12.000 Euro. Selbst wenn nur jede fünfte qualifizierte Anfrage am Ende zum Abschluss führt, kostet dich jede Anfrage, die nachts unbeantwortet abspringt, im Schnitt einen vierstelligen Betrag. Genau das ist die Rechnung hinter "kein verpasster Eigentümer".

"Was ursprünglich mit dem Ziel startete, unsere Mitarbeitenden bei eingehenden Anfragen zu entlasten, hat sich zu einem vollwertigen, rund um die Uhr aktiven Vertriebskanal entwickelt."
— Patrick Beier, Beier & Partner Immobilienbewertung

Dass sich diese Rechnung nicht nur bei uns zeigt, ist keine Sunside-Erfindung. Das McKinsey Global Institute schätzt den möglichen Wertbeitrag generativer KI für die Immobilienbranche auf 110 bis 180 Milliarden US-Dollar (zitiert nach UBS/Institutional Real Estate, Inc., 2024). Der Hebel liegt genau dort, wo heute noch Menschen Standarddokumente lesen und Standardfragen beantworten — dieselbe Sorte Arbeit, die auch rund um Vollmacht und Vertrag anfällt.

Kurzfazit: Die Makler-Vollmacht ist in zehn Minuten geklärt. Der Unterschied zwischen einem guten und einem sehr guten Maklerjahr liegt darin, ob jede Eigentümeranfrage sofort und rund um die Uhr eine Antwort bekommt.

Häufige Fragen zur Makler-Vollmacht

Muss eine Verkaufsvollmacht immer notariell sein?

Nein. Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Vollmacht grundsätzlich formfrei. Notariell wird sie nur, wenn der Bevollmächtigte den Kaufvertrag in fremdem Namen unterschreiben soll oder die Vollmacht ins Grundbuch muss. Für die reine Vermarktung durch den Makler genügt Schriftform.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei der Beglaubigung prüft der Notar nur, ob die Unterschrift echt ist — den Inhalt sieht er sich nicht an. Bei der Beurkundung übernimmt er die Verantwortung für den gesamten Inhalt der Urkunde und berät zum Text. Die Beurkundung ist gründlicher und teurer, die Beglaubigung schneller und günstiger.

Darf ein Makler den Kaufvertrag für den Eigentümer unterschreiben?

Rechtlich mit notarieller Abschlussvollmacht ja, praktisch solltest du es nicht tun. Wer im fremden Namen unterschreibt, haftet für die Erklärung und gerät leicht in Interessenkonflikte, die bis zur Verwirkung des Provisionsanspruchs nach § 654 BGB reichen können. Der Eigentümer oder ein von ihm bestimmter Vertreter unterschreibt, nicht du.

Gilt eine Verkaufsvollmacht über den Tod hinaus?

Standardmäßig nicht — mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt sie in der Regel. Wer eine Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus wirksam halten will (transmortale oder postmortale Vollmacht), muss das gesondert formulieren. Das ist ein Fall für den Notar, nicht für ein Standardmuster.

Kann eine Generalvollmacht die Verkaufsvollmacht ersetzen?

Ja, wenn sie Immobiliengeschäfte umfasst und für den Grundbuchvollzug notariell beglaubigt ist. Eine notariell beglaubigte General- oder Vorsorgevollmacht kann eine separate Verkaufsvollmacht überflüssig machen. Ohne die passende Form nützt sie beim Immobilienverkauf aber nichts.

Reicht ein kostenloses Muster aus dem Internet?

Für die formfreie Vermarktungsvollmacht als Gerüst: ja, wenn du es sauber an deinen Fall anpasst. Sobald eine notarielle Form ins Spiel kommt, ersetzt kein Download den Notar — er haftet für Form und Inhalt, ein PDF nicht. Dasselbe gilt übrigens für Provisionsvereinbarungen, die du rechtssicher aufsetzen willst.

Nächster Schritt

Die Vollmacht ist der kleine Teil deines Verkaufsprozesses. Der große Teil ist, aus jeder Eigentümeranfrage einen Termin zu machen, bevor es die Konkurrenz tut. Wenn du wissen willst, wie ein KI-Chatbot oder unsere Sprachassistentin Sophia genau die Anfragen abfängt, die dir sonst nachts und am Wochenende durchrutschen: Buch dir ein kostenloses Erstgespräch auf sunsideai.de. Wir schauen uns deinen Anfrage-Flow konkret an — kein Pitch, sondern eine ehrliche Einschätzung, wo bei dir Eigentümer verloren gehen. Und weil wir hinter dem Ergebnis stehen, sichern wir die Zusammenarbeit mit unserer Cashback-Garantie ab: Wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, bekommst du dein Geld zurück.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er ordnet die Rechtslage für die Makler-Praxis ein. Für eine rechtsverbindliche Vollmacht, besonders in notariellen Fällen, ziehe einen Notar oder Rechtsanwalt hinzu.

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