Was Social Media Handwerkern bringt, welcher Kanal zu Kunden und welcher zu Bewerbern passt, was der Aufwand kostet und was bei Baustellenfotos gilt.
Kurz gesagt:
- Social Media für Handwerker bringt nach unserer Einschätzung eher Vertrauen und Bewerber als direkte Aufträge.
- 56 % der Betriebe sind dort präsent oder werben, aber nur 14 % der Befragten nutzen soziale Netzwerke bei der Handwerkersuche.
- Für Kunden passen nach unserer Einschätzung Facebook und lokale Gruppen, für Bewerber Instagram und TikTok.
- Eine Stunde je Woche kostet bei angenommenen 60 € je Stunde rund 3.120 € im Jahr an eigener Zeit.
- Für Fotos mit erkennbaren Personen brauchen Sie in der Regel eine Einwilligung.
Social Media für Handwerker bringt nach unserer Einschätzung eher Vertrauen und Bewerber als direkte Aufträge. Laut Digitalverband Bitkom, der die Digitalwirtschaft vertritt (veröffentlicht Juni 2025, 1.004 Personen ab 16 Jahren), nutzen 14 % soziale Netzwerke als Entscheidungshilfe bei der Handwerkersuche, während laut Bitkom-Studie (504 Betriebe, 2025) 56 % der Handwerksbetriebe dort präsent sind oder werben. Mehr als die Hälfte der Betriebe ist also dort, aber nur etwa jeder Siebte nutzt den Kanal bei der Wahl.
Sinnlos ist er deshalb nicht. Ein voller Instagram-Kanal kann auf jemanden wirken, der Ihren Namen schon gehört hat, und auf den Gesellen, der sich fragt, wie es bei Ihnen zugeht. Ärgerlich wird es, wenn die Feierabend-Stunden in Posts fließen und die Badsanierung trotzdem bei dem Betrieb landet, der bei Google steht. Wir verkaufen übrigens Sichtbarkeit bei Google und in KI-Suchen (Marketing für Handwerker), das färbt unsere Sicht. Die Zahlen können Sie deshalb in den verlinkten Quellen nachlesen.
Bringt Social Media Handwerkern Aufträge?
Social Media bringt Handwerkern Aufträge nach unserer Einschätzung vor allem indirekt, denn Kunden suchen anders: 87 % der 50- bis 69-Jährigen nutzen laut ARD/ZDF-Medienstudie 2026 mindestens wöchentlich Suchmaschinen, 53 % soziale Medien.
| Alter (ARD/ZDF-Medienstudie 2026, n = 2.462) | Soziale Medien, mind. wöchentlich | Suchmaschinen, mind. wöchentlich |
|---|---|---|
| 14 bis 29 Jahre | 91 % | 92 % |
| 30 bis 49 Jahre | 74 % | 93 % |
| 50 bis 69 Jahre | 53 % | 87 % |
| ab 70 Jahre | 22 % | 56 % |
Das zählt für Sie, weil Eigentümer meist älter sind. Laut Destatis waren 2018 bei 46 % der selbst nutzenden Eigentümerhaushalte die Haupteinkommensbezieher 45 bis 65 Jahre alt, bei 36 % ab 65 Jahre (eigene Rechnung, neuere Zahlen nach Alter haben wir nicht gefunden). Wer ein Dach oder ein Bad plant, sucht deshalb nach unserer Einschätzung eher bei Google und fragt Bekannte: Laut Bitkom (veröffentlicht Juni 2025) setzen 83 % bei der Handwerkersuche auf das persönliche Gespräch. Auch Vermieter und jüngere Eigentümer sind Kunden, und im Feed können sie Ihren Namen zum ersten Mal sehen. Nur rechnen würden wir damit nicht zuerst.

Unsere Reihenfolge: zuerst Google-Profil und Website, wie im Pfeiler Werbung für Handwerker beschrieben, dann Social Media als Vertrauensbeweis. Wie weit unbezahlte Sichtbarkeit bei Google tragen kann, zeigt ein Ergebnis aus der Immobilienbranche: Der Sachverständige Scheffler Immobilienbewertung stand in Luckenwalde zwei Monate nach dem Start mit unseren Artikeln und Unterseiten vor dem bundesweit sichtbaren Büro Heid (Aufnahme vom 14.09.2026). Für Handwerksbetriebe haben wir solche Zahlen noch nicht. Neun Wege zu Aufträgen im Vergleich stehen unter Handwerker Aufträge finden.
Zwischenfazit: Wer Aufträge sucht, ist nach unserer Einschätzung bei Google und in Empfehlungen besser aufgehoben, Social Media für Handwerker stützt das. Welcher Kanal sich trotzdem lohnt, hängt an Ihrem Ziel.
Welcher Kanal passt: Kunden oder Bewerber?
Für Kunden passen nach unserer Einschätzung Facebook und lokale Gruppen, für Bewerber Instagram und TikTok. Die Altersverteilung spricht dafür: TikTok erreicht laut Media Perspektiven 31/2025 wöchentlich 50 % der 14- bis 29-Jährigen, aber 7 % der 50- bis 69-Jährigen.
| Kanal | Wöchentlich 14 bis 29 / 30 bis 49 / 50 bis 69 / ab 70 Jahre (2025) | Betriebe, die ihn nutzen (Bitkom 2025, Basis: Nutzer sozialer Netzwerke) | Unsere Einschätzung |
|---|---|---|---|
| Lokale Community von Stadt oder Region | nicht ausgewiesen | 65 % | Kunden im Einsatzgebiet |
| 26 / 48 / 29 / 13 % | 57 % | Kunden ab 30, Anzeigen im Umkreis | |
| 77 / 54 / 24 / 5 % | 38 % | Bewerber, jüngere Kunden, Vorher-nachher-Bilder | |
| TikTok | 50 / 24 / 7 / 2 % | 7 % | Bewerber, hoher Aufwand je Video |
| nicht ausgewiesen | 35 % | Gewerbekunden, Hausverwaltungen, Architekten |
Instagram für Handwerker lohnt sich also vor allem dann, wenn Sie Bewerber suchen oder Arbeiten zeigen können, die auf einem Foto wirken. Bewerberzahlen aus Social Media für Handwerksbetriebe haben wir nicht gefunden; die Wege zu Bewerbern mit Kosten stehen unter Mitarbeiter finden im Handwerk.
Legen Sie aus unserer Sicht Rhythmus und Zuständigkeit vorab fest. Wir würden mit einem Beitrag je Woche und diesen Motiven anfangen (Zeiten sind unsere Schätzung):
| Motiv | Zeit je Beitrag | Ziel |
|---|---|---|
| Vorher und nachher von derselben Stelle | 15 Minuten | größere Aufträge zeigen |
| Typische Kundenfrage, in einem Satz beantwortet | 20 Minuten | Vertrauen |
| Team bei der Arbeit, mit Einwilligung | 15 Minuten | Bewerber |
| Kurzes Video von der Baustelle | 60 Minuten | Bewerber, Reichweite |
Hashtags mit Gewerk und Ort reichen, mehr Zeit würden wir dafür nicht aufwenden. Auch Ihr Social-Media-Profil braucht ein Impressum, das nach § 5 DDG „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ ist; was hineingehört, steht unter Homepage für Handwerker.
Zwischenfazit: Wählen Sie den Kanal nach Ihrem Ziel und pflegen Sie zunächst nur diesen einen.
Was Social Media im Handwerk an Aufwand kostet
Social Media im Handwerk kostet je nach Anspruch ein bis drei Stunden je Woche, laut den Angaben von Anbietern und einzelnen Betrieben in der Tabelle. Eine repräsentative Erhebung haben wir nicht gefunden (Stand 31.10.2026).
| Angabe zum Aufwand | Wer das sagt | Einordnung |
|---|---|---|
| 1 bis 2 Stunden je Woche | Einzelner Betrieb in der Deutschen Handwerks Zeitung, 2019 | alt, Kanal erst seit Monaten |
| 20 Minuten am Tag, an anderer Stelle 1 bis 2 Stunden je Woche | Streit, undatiert | Softwareanbieter |
| 2 bis 3 Stunden je Woche für Instagram | Clean Invoice, undatiert | Softwareanbieter |
| 10 bis 12 Stunden im Monat bei drei Beiträgen je Woche | junghirsch, 26.09.2026 | Anbieter für Neukunden, wenn Aufnahmen auf der Baustelle mitlaufen |
| vierstelliger Betrag im Monat inklusive Arbeitszeit | Betrieb in der hessenschau, 01.05.2025 | ein Betrieb, kein Durchschnitt |
Unsere Beispielrechnung, mit 60 € je Stunde und 500 € Rest je Auftrag nach Material und Lohn als Annahmen:
| Stunden je Woche | Kosten im Jahr (52 Wochen) | Aufträge, die zurückgehen müssen |
|---|---|---|
| 1 | 3.120 € | 7 im Jahr, einer alle gut sieben Wochen |
| 3 | 9.360 € | 19 im Jahr, einer alle knapp drei Wochen |
Das kann klappen, sicher ist es aber nicht. Fragen Sie jeden neuen Kunden, wie er auf Sie gekommen ist. Ohne diese Antworten bleibt offen, ob die Stunde Ihnen mehr von den Aufträgen bringt, die sich lohnen.
Zwischenfazit: Mit Antworten auf Kommentare rechnen wir eine Stunde je Woche, die untere Grenze der genannten Werte. Legen Sie einen festen Termin dafür fest und klären Sie vorher, welche Fotos Sie zeigen dürfen.
Baustellenfotos: Wann brauchen Sie eine Einwilligung?
Für Baustellenfotos mit erkennbaren Personen brauchen Sie in der Regel eine Einwilligung, denn nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse „nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“. Fotos ohne Personen sind einfacher, aber im Haus des Kunden würden wir trotzdem immer fragen.
| Was auf dem Foto ist | Was Sie tun | Grundlage |
|---|---|---|
| Kunde erkennbar | Einwilligung einholen; mit werblicher Verwendung müssen laut Landesdatenschutz Gäste einer Veranstaltung nicht rechnen, die Übertragung auf Kunden ist unsere Einordnung | § 22 KunstUrhG, Art. 7 DSGVO, LfDI BW, Stand 2019 |
| Person nur Beiwerk am Rand | Ausnahme möglich, im Zweifel unkenntlich machen | § 23 KunstUrhG |
| Mitarbeiter erkennbar | schriftlich oder elektronisch einholen, in Textform über Zweck und Widerruf aufklären | § 26 Abs. 2 BDSG, Art. 7 Abs. 3 DSGVO, BAG 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 (vor der DSGVO) |
| Innenraum beim Kunden | Eigentümer fragen; Fotos vom Grundstück aus können nach der Rechtsprechung sein Recht berühren (Fall einer Schlösserstiftung, die Übertragung auf Privathäuser ist unsere Einordnung) | BGH 17.12.2010, V ZR 45/10 |
| Hausansicht von der Straße | für Bauwerke gilt die Panoramafreiheit nur für die äußere Ansicht; Kunde trotzdem fragen, er kann erkennbar sein (unsere Einordnung) | § 59 UrhG |
| Kfz-Kennzeichen, Hausnummer, Klingelschild | unkenntlich machen, in Anlehnung an den Street-View-Beschluss der Aufsichtsbehörden | DSK, 12.05.2020, unsere Einordnung |
Ein guter Moment für die Frage ist die Abnahme, wenn der Kunde zufrieden ist. Mündlich kann die Einwilligung bei Kunden nach Auffassung der Datenschutzbehörde genügen, nachweisen müssen Sie sie aber nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO trotzdem. Deshalb würden wir sie immer kurz schriftlich festhalten:
Einwilligung für Baustellenfotos (Mustertext, Stand Oktober 2026)
Ich bin damit einverstanden, dass [Name des Betriebs] Fotos der Arbeiten an [Adresse oder Objekt] auf der eigenen Website und auf [Instagram, Facebook] zeigt. Auf den Fotos sind [ich / keine Personen / mein Haus von außen] zu sehen. Adresse und Kennzeichen werden nicht gezeigt. Diese Einwilligung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit für die Zukunft widerrufen, per Nachricht an [E-Mail oder Telefon]. Der Betrieb nimmt die Fotos dann von seinen Kanälen.
Ort, Datum, Unterschrift oder Antwort per E-Mail: ______
Bei Mitarbeitern rechnen Sie damit, Bilder nach einem Widerruf löschen zu müssen: Das BAG ließ die Einwilligung 2014 bei rein illustrativen Aufnahmen zwar fortgelten, Art. 7 Abs. 3 DSGVO erlaubt den Widerruf aber heute „jederzeit“.
Zwischenfazit: Fragen Sie bei der Abnahme und halten Sie die Antwort fest. Auf dem Bild selbst zählen vor allem Gesichter, Kennzeichen und Adressen.
Facebook-Werbung für Handwerker: lokal möglich, bei Stellen eingeschränkt
Facebook-Werbung für Handwerker lässt sich nach unserer Einschätzung mit kleinem Budget testen: Der Anbieter, der an Anzeigen verdient, empfiehlt in einer FAQ zu Instagram-Budgets, „mit einem Budget von mindestens 5 $ zu beginnen“ (Stand 31.10.2026, ob je Tag oder insgesamt und über wie viele Tage, bleibt dort uneinheitlich). Den Standort legen Sie laut Meta als Zielgruppenmerkmal fest. Die Rechnung dahinter ist dieselbe wie bei Google: Kosten je Auftrag gegen den Rest nach Material und Lohn, siehe Werbung für Handwerker. Was Suchanzeigen kosten, steht unter Google Ads für Handwerker.
Stellenanzeigen sind bei Meta eine Sonderkategorie. In Europa gelten dann ein Mindestradius von 15 km und ein Alter, das im Regelfall bei 18 bis 65+ festliegt, ähnliche Zielgruppen entfallen (englische Entwicklerdoku, Stand 31.10.2026).
Dass bezahlte Anzeigen in sozialen Medien wirken können, zeigt ein Fall aus der Immobilienbranche. Van Hoorn Immobilien hatte kaum qualifizierte Anfragen über die Website. Anzeigen sprachen Kaufinteressenten an, ein KI-Chatbot erfasste Kontaktdaten und Wünsche. In vier Wochen kamen 30 qualifizierte Kaufinteressenten bei 500 € Werbebudget, rund 17 € je Interessent, daraus wurden zwei Verkäufe. Kaufinteressenten für Immobilien sind keine Auftraggeber für ein Bad, übertragbar ist nach unserer Einschätzung nur der Aufbau: Jemand oder etwas nimmt die Anfrage sofort an.
Betreiben Sie eine Facebook-Seite, können Sie nach dem EuGH (05.06.2018, C-210/16), noch zur alten Datenschutzrichtlinie, für die Datenverarbeitung mitverantwortlich sein. Die Aufsichtsbehörden sprachen 2022 nicht von einem „generellen Verbot“, hielten den datenschutzkonformen Betrieb aber ohne Änderungen durch Meta für nicht gewährleistet. Sprechen Sie das mit Ihrer Datenschutzberatung an.
Zwischenfazit: Facebook-Werbung eignet sich lokal als Test, die Rechnung bleibt dieselbe wie bei Google. Bei Stellenanzeigen planen Sie die Einschränkungen von Meta ein.
Häufige Fragen
Bringt Social Media wirklich Aufträge?
Direkt eher wenige, nach unserer Einschätzung. Laut Bitkom nutzen 14 % soziale Netzwerke als Entscheidungshilfe bei der Handwerkersuche, 83 % das persönliche Gespräch (veröffentlicht Juni 2025). Messen können Sie es nur selbst: Fragen Sie jeden neuen Kunden, wie er auf Sie gekommen ist, und rechnen Sie Ihre Stunden dagegen.
Wie oft sollte ein Handwerksbetrieb posten?
So oft, wie Sie es ein Jahr lang durchhalten. Einen belegten Richtwert haben wir nicht gefunden. Wir würden mit einem Beitrag je Woche beginnen und eine feste Zuständigkeit festlegen. Ein Foto von der Baustelle reicht, wenn Sie vorher gefragt haben.
Dürfen Sie Fotos von Kundenbaustellen posten?
Mit Einwilligung des Kunden ja, und bei erkennbaren Personen brauchen Sie sie in der Regel nach § 22 KunstUrhG. Fragen Sie auch bei Fotos ohne Personen im Haus des Kunden, und machen Sie Adressen und Kennzeichen unkenntlich. Holen Sie die Einwilligung kurz schriftlich ein, weil Sie sie nachweisen müssen.
Reicht Social Media statt einer Website?
Nach unserer Einschätzung nicht. Für 40 % der Befragten der im Juni 2025 veröffentlichten Bitkom-Umfrage ist eine fehlende Webseite ein Grund, einen Betrieb auszuschließen. Ein Profil hängt außerdem an den Regeln der Plattform, so unsere Einschätzung. Wir würden die Website zuerst bauen und von den Posts darauf verweisen.
Ist TikTok für Handwerker sinnvoll?
Für Bewerber kann es das sein, für Kunden seltener. TikTok erreicht laut ARD/ZDF-Medienstudie 2025 wöchentlich 50 % der 14- bis 29-Jährigen und 7 % der 50- bis 69-Jährigen. Laut Bitkom nutzen 7 % der Betriebe mit Social-Media-Präsenz den Kanal. Videos kosten nach unserer Schätzung mehr Zeit als Fotos.
Nächster Schritt
Legen Sie ein Ziel fest, Kunden oder Bewerber, wählen Sie dazu einen Kanal und reservieren Sie eine Stunde je Woche. Notieren Sie, woher neue Kunden kommen.
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